Verträge mit den Hilfsorganisationen zur Personalbeschaffung für die Impfzentren (Zeitraum 2020 bis Sommer 2021)
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den (mit der Schließung der Impzentren im Herbst 2021 ausgelaufenen) Vertrag mit den Hilfsorganisationen, in dem die Bedingungen und Konditionen für den Einsatz von medizinischem Assistenzpersonal in den Impfzentren im Jahr 2020 bis Sommer 2021 zwischen Land und Hilfsorganisation geregelt wurde.
Hintergrund: ich möchte gerne wissen, wieviel das Land Schleswig-Holstein den Hilfsorganisationen für den Einsatz von medizinischem Assistenzpersonal gezahlt hat, da die Zahlungen vom Land an die Hilfsorganisationen laut Presse in einem deutlichen Missverhältnis zu den Zahlungen der Hilfsorganisationen an die durch diese angestellten Assistenzkräfte gestanden zu haben scheinen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Da es sich hier um den Einsatz von Steuergeldern handelt, ist insoweit ein öffentliches Interesse zu bejahen, was bei einer etwaigen Gebührenbemessung mindernd zu berücksichtigen wäre (§2 IZG-SH-KostenVO).
Sollten aus Ihrer Sicht nach kursorischer Prüfung Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies --vorab-- mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen bzw. durch welche Eingrenzungen sich diese verringern ließen.
Die Anfrage bezieht sich ausschließlich auf die "Altverträge", die mit der Schließung der Impfzentren im Herbst 2021 ausgelaufen sein müssten.
Verträge bezüglich der neu eröffneten Impfstellen ab November 2021 sind -nicht- Bestandteil des Antrags.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche darüber hinaus ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Mit einer Schwärzung personenbezogener Daten bin ich ohne Erfordernis der Rücksprache einverstanden.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum26. November 2021
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28. Dezember 2021
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