Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz

Verträge des Landkreises mit Hilfsorganisationen über deren Mitwirkung im Katastrophenschutz, insbesondere Aufstellung von Katastrophenschutzeinheiten nach dem LBKG (Schnelleinsatzgruppen, Katastrophenschutzmodule)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verträge des Land…
An Kreisverwaltung Alzey-Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz [#174496]
Datum
19. Januar 2020 16:03
An
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verträge des Landkreises mit Hilfsorganisationen über deren Mitwirkung im Katastrophenschutz, insbesondere Aufstellung von Katastrophenschutzeinheiten nach dem LBKG (Schnelleinsatzgruppen, Katastrophenschutzmodule)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174496 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach § 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Sie wünsc…
Von
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Betreff
WG: Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz [#174496]
Datum
28. Januar 2020 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach § 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Sie wünschen die Zusendung von Verträgen des Landkreises mit Hilfsorganisationen über deren Mitwirkung im Katastrophenschutz, insbesondere Aufstellung von Katastrophenschutzeinheiten nach dem LBKG (Schnelleinsatzgruppen, Katastrophenschutzmodule). Da durch den Informationszugang Belange des Dritten berührt werden, ist die Bearbeitung Ihrer Anfrage ohne dessen Beteiligung nicht möglich. Mit Schreiben gleichen Datums haben wir der beteiligten Hilfsorganisation gem. § 13 Abs. 1 LTranspG Gelegenheit zur Stellungnahme binnen Monatsfrist eröffnet. Sobald uns diese vorliegt erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für die Eingangsbestätigung und die Erläuterung des weiteren A…
An Kreisverwaltung Alzey-Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz [#174496]
Datum
28. Januar 2020 23:48
An
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für die Eingangsbestätigung und die Erläuterung des weiteren Ablaufs. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174496
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre o.g. Anfrage nach § 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) v…
Von
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Betreff
AW Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (#174496)
Datum
13. Februar 2020 17:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre o.g. Anfrage nach § 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 20. Januar 2020. Wie wir Sie unterrichteten, haben wir der beteiligten Hilfsorganisation, DRK- Kreisverband Alzey e.V., gem. § 13 Abs. 1 LTranspG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In seiner Rückäußerung hat sich der DRK-Kreisverband Alzey e.V. mit einer Weitergabe des Vertragswerks einverstanden erklärt, soweit die verhandelten Beträge unkenntlich gemacht werden, um deren Kalkulationsrechnung nicht offenzulegen. Beigefügt übersenden wir Ihnen nunmehr die Vereinbarung über die Aufstellung, den Unterhalt und Einsatz von Schnelleinsatzgruppen im Landkreis Alzey-Worms vom 18.02.2019 mit diesen geschwärzten Passagen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Postanschrift: Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1] an: <<E-Mail-Adresse>> einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Alzey-Worms gewahrt. Unabhängig davon kann die oder der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz angerufen werden. [1] Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257 S. 73). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die fristgerechte Entscheidung und Übersendung der Unterlagen. Der L…
An Kreisverwaltung Alzey-Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (#174496) [#174496]
Datum
14. Februar 2020 00:04
An
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die fristgerechte Entscheidung und Übersendung der Unterlagen. Der Landkreis Alzey-Worms ist in der Behandlung der Transparenzanfrage im Vergleich zu anderen Städten und Kreisen vorbildlich. Dafür vielen Dank. Ich werde vor einer Veröffentlichung über fragdenstaat.de noch zusätzlich die persönlichen Daten schwärzen. Die Unkenntlichmachung der Beträge halte ich zwar im Ergebnis für nicht notwendig (und evtl. unzulässig), aber da diese Beträge ohnehin vermutlich im öffentlichen Haushalt des Landkreises zumindest summarisch einsehbar sind, ist das im Sinne der Transparenz in Ordnung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174496
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende Mit fre…
Von
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Betreff
AW: Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (#174496) [#174496]
Datum
14. Februar 2020 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> am 13.02.2020 hatten Sie freundlicherweise auf meine Anfrage nach dem Landestranspa…
An Kreisverwaltung Alzey-Worms Details
Von
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Betreff
AW: Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (#174496) [#174496]
Datum
23. März 2024 01:14
An
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> am 13.02.2020 hatten Sie freundlicherweise auf meine Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz den Katastrophenschutz-Vertrag des Landkreises mit dem DRK-Kreisverband übermittelt. In diesem Vertrag waren einige Euro-Beträge geschwärzt. Entgegen meiner damaligen Annahme lassen sich diese Beträge nicht aus dem öffentlich zugänglichen Haushalt des Landkreises entnehmen. Daher möchte ich hiermit die Übermittlung einer ungeschwärzten Fassung beantragen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie hinweisen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 9. Februar 2023 - Aktenzeichen 4 K 316/22.NW in einem Verfahren gegen die Stadt Ludwigshafen. Die Stadt Ludwigshafen wurde darin vom Verwaltungsgericht verpflichtet, den Katastrophenschutzvertrag ohne Schwärzung der Euro-Beträge herauszugeben. Ein schutzwürdiges Interesse der Hilfsorganisationen an der Geheimhaltung der Subventionsbeträge, die aus Steuermitteln bestritten werden, wurde vom Verwaltungsgericht nicht anerkannt. Ich habe Ihnen das Urteil zur Vereinfachung angehängt. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie mir eine ungeschwärzte Fassung des aktuellen Vertrags mit dem DRK-Kreisverband (und ggf. weitere Verträge mit anderen Beteiligten) übermitteln könnten. Für Ihre Mühen möchte ich mich schon jetzt sehr bedanken. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2023-02-09-urteil-nw-urteil-970b6369be954960ae6c2ff36df09bf8-geschwaerzt.pdf Anfragenr: 174496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174496/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Kreisverwaltung Alzey-Worms
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. März 2024 01:14
Status
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wegen der Monatsfrist zur Beantwortung der Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (#174496) [#174496]
Datum
10. April 2024 15:00
An
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wegen der Monatsfrist zur Beantwortung der Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz würde ich mich freuen, wenn Sie mir eine kurze Rückmeldung geben könnten, ob Sie die Anfrage erhalten haben. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 174496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174496/
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Kreisverwaltung Alzey-Worms
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. April 2024 15:00
Status
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> am 23.03.2024 hatte ich eine Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz gestellt. Weg…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (#174496) [#174496]
Datum
10. April 2024 15:17
An
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> am 23.03.2024 hatte ich eine Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz gestellt. Wegen der Monatsfrist wollte ich daher einmal nachfragen, wie weit der Stand der Bearbeitung ist. Ich habe eine automatische Nachricht erhalten, dass Frau Bieser bis auf weiteres nicht erreichbar ist und Sie ihr Vertreter sind. Daher wende ich mich an Sie. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 174496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174496/
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTr…
Von
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Betreff
AW: Automatische Antwort: Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (#174496) [#174496]
Datum
15. April 2024 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 23.03.2024, die ich nach meiner Rückkehr in den Dienst vorgefunden habe. Sie wünschen die Zusendung von Verträgen des Landkreises mit Hilfsorganisationen über deren Mitwirkung im Katastrophenschutz, insbesondere Aufstellung von Katastrophenschutzeinheiten nach dem LBKG (Schnelleinsatzgruppen, Katastrophenschutzmodule) in einer ungeschwärzten Fassung und Angabe der Euro-Beträge. Dieser weitergehende Antrag bedingt ein neues Verfahren und erfordert erneut die Beteiligung des Dritten, da durch den Informationszugang seine Belange berührt werden. Mit Schreiben gleichen Datums haben wir der beteiligten Hilfsorganisation gem. § 13 Abs. 1 LTranspG Gelegenheit zur Stellungnahme binnen Monatsfrist eröffnet. Sobald uns diese vorliegt erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Sehr << Antragsteller:in >> wir beziehen uns auf Ihre o.g. Anfrage nach § 2 Landestransparenzgesetz (…
Von
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Betreff
Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (#174496)
Datum
25. April 2024 18:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir beziehen uns auf Ihre o.g. Anfrage nach § 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 23. März 2024. Wie wir Sie unterrichteten, haben wir der beteiligten Hilfsorganisation, DRK- Kreisverband Alzey e.V., gem. § 13 Abs. 1 LTranspG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In seiner Rückäußerung hat sich der DRK-Kreisverband Alzey e.V. mit einer Weitergabe des Vertragswerks ohne Einschränkungen einverstanden erklärt. Beigefügt übersenden wir Ihnen nunmehr die Vereinbarung über die Aufstellung, den Unterhalt und Einsatz von Schnelleinsatzgruppen im Landkreis Alzey-Worms vom 18.02.2019. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Postanschrift: Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1] an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Alzey-Worms gewahrt. Unabhängig davon kann die oder der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz angerufen werden. [1] Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257 S. 73). Mit freundlichen Grüßen

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An Kreisverwaltung Alzey-Worms Details
Von
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Betreff
AW: Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (#174496) [#174496]
Datum
26. April 2024 00:32
An
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die ordnungsgemäße Bearbeitung und fristgemäße Zusendung der Vereinbarung. Damit hebt sich der Landkreis Alzey-Worms erneut positiv gegenüber nicht wenigen anderen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz hervor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 174496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174496/