Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
Anfrage an:
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Verwendetes Gesetz:
Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG)
Verträge der Stadt mit Hilfsorganisationen über deren Mitwirkung im Katastrophenschutz, insbesondere Aufstellung von Katastrophenschutzeinheiten nach dem LBKG (Schnelleinsatzgruppen, Katastrophenschutzmodule)
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Januar 2020
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31. März 2022
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