Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz

Verträge der Stadt mit Hilfsorganisationen über deren Mitwirkung im Katastrophenschutz, insbesondere Aufstellung von Katastrophenschutzeinheiten nach dem LBKG (Schnelleinsatzgruppen, Katastrophenschutzmodule)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    31. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verträge der Stad…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz [#175101]
Datum
22. Januar 2020 19:18
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verträge der Stadt mit Hilfsorganisationen über deren Mitwirkung im Katastrophenschutz, insbesondere Aufstellung von Katastrophenschutzeinheiten nach dem LBKG (Schnelleinsatzgruppen, Katastrophenschutzmodule)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175101
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Guten Tag Herr Antragsteller/in, wir haben ihre E- mail erhalten und die bestehenden Verträge bzw. Vereinbarungen …
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz [#175101]
Datum
27. Januar 2020 13:52
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, wir haben ihre E- mail erhalten und die bestehenden Verträge bzw. Vereinbarungen zusammengestellt. Diese Unterlagen befinden sich zur Zeit zur Prüfung auf Herausgabe bei unserer Rechtsabteilung. Dort muss eine Prüfung im Hinblick auf den Datenschutz stattfinden. Unsere Rechtsabteilung wird sich mit ihnen in Verbindung setzen. Bei weiteren Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung und die Informationen zum weitere…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz [#175101]
Datum
27. Januar 2020 23:48
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung und die Informationen zum weiteren Ablauf. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175101
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Blick auf § 14 Absatz 1 Nr. 3 Landestransparenzgesetzes soll ein Antrag auf Info…
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
AW: Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz [#175101]
Datum
5. Februar 2020 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Blick auf § 14 Absatz 1 Nr. 3 Landestransparenzgesetzes soll ein Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden, soweit und solange das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden, beeinträchtigen würde. Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasst die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen sowie den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen der oder des Einzelnen, wobei in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird, wenn eine Verletzung dieser Schutzgüter droht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese angeforderten, sicherheitsrelevanten Daten nicht an die Öffentlichkeit weitergeben können. Gemäß § 19 Landestransparenzgesetz besteht die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gemäß § 19 Landestransparenzgesetz anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz oder Sie durch einen Informationszugang ihre Rechte als verletzt ansehen. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen und einen rechtsmittelfähigen Bescheid in dieser Sache wünschen benötigen wir Ihre vollständige Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. September 2020
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Erinnerung an Widerspruch
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Via
Briefpost
Betreff
Erinnerung an Widerspruch
Datum
12. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort

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Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
AE/LTG-1/2020 Sehr Antragsteller/in sehr geehrter Herr Antragsteller/in der Widerspruchführer beantragte am 22.01…
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
AE/LTG-1/2020
Datum
14. März 2022 17:16
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
469,8 KB
geschwärzt
904,7 KB
1,4 MB
Sehr Antragsteller/in sehr geehrter Herr Antragsteller/in der Widerspruchführer beantragte am 22.01.2020 bei der Stadtverwaltung die Übersendung der Verträge des Landkreises mit den Hilfsorganisationen über deren Mitwirkung im Katastrophenschutz. Als Anlage senden wir Ihnen nun die uns zur Verfügung stehenden Verträge mit der Hilfsorganisation, hier der DRK-Stadtverband Neustadt an der Weinstraße über die Mitwirkung im Katastrophenschutz. Mit freundlichen Grüßen