Verträge mit schnelltest.click / Simba n³ GmbH

Anfrage an: Landratsamt Bautzen

1) In wie weit fanden in den letzten zwei Jahren Gespräche zwischen Ihrer Behörde und dem Software-Anbieter Simba n³ GmbH als Betreiber des Portales www.schnelltest.click statt?

Bitte schlüsseln Sie mir alle Gespräche genau auf. Weiterhin interessiert mich:
- Wer war anwesend?
- Welche Themen wurden dabei besprochen?
- Wann waren die Gespräche?
Dazu bitte ich um Protokolle aller durchgeführten Gespräche.

2) Wenn keine Gespräche durchgeführt wurde, gab es Kontaktversuche der Simba n³ GmbH via E-Mail, Post, Fax oder Telefon zu einem Mitarbeiter Ihrer Behörde?

3) Hat Ihre Behörde einen Vertrag mit dem der Simba n³ GmbH als Betreiberunternehmen der o. g. COVID-19 Schnelltestsoftware abgeschlossen?
Wenn ja, bitte ich um Übersendung des Vertrages inkl. der Kosten sowie aller wichtigen Informationen, die der Vertrag beinhaltet. Selbstverständlich dürfen Sie personenbezogene Daten jederzeit schwärzen.

+++ Zur weiteren Bearbeitung meiner Anfrage dürfen Sie selbstverständlich meine Frage innerhalb Ihrer Behörde an das zuständige Amt weiterleiten.
Ich verzichte auf die Versendung per Telefax und erwarte eine Antwort Ihrer Behörde innerhalb der unten genannten Frist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) In wie weit …
An Landratsamt Bautzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge mit schnelltest.click / Simba n³ GmbH [#238039]
Datum
19. Januar 2022 08:27
An
Landratsamt Bautzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) In wie weit fanden in den letzten zwei Jahren Gespräche zwischen Ihrer Behörde und dem Software-Anbieter Simba n³ GmbH als Betreiber des Portales www.schnelltest.click statt? Bitte schlüsseln Sie mir alle Gespräche genau auf. Weiterhin interessiert mich: - Wer war anwesend? - Welche Themen wurden dabei besprochen? - Wann waren die Gespräche? Dazu bitte ich um Protokolle aller durchgeführten Gespräche. 2) Wenn keine Gespräche durchgeführt wurde, gab es Kontaktversuche der Simba n³ GmbH via E-Mail, Post, Fax oder Telefon zu einem Mitarbeiter Ihrer Behörde? 3) Hat Ihre Behörde einen Vertrag mit dem der Simba n³ GmbH als Betreiberunternehmen der o. g. COVID-19 Schnelltestsoftware abgeschlossen? Wenn ja, bitte ich um Übersendung des Vertrages inkl. der Kosten sowie aller wichtigen Informationen, die der Vertrag beinhaltet. Selbstverständlich dürfen Sie personenbezogene Daten jederzeit schwärzen. +++ Zur weiteren Bearbeitung meiner Anfrage dürfen Sie selbstverständlich meine Frage innerhalb Ihrer Behörde an das zuständige Amt weiterleiten. Ich verzichte auf die Versendung per Telefax und erwarte eine Antwort Ihrer Behörde innerhalb der unten genannten Frist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238039/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge mit schnelltest.click / Simba n³ GmbH…
An Landratsamt Bautzen Details
Von
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Betreff
AW: Verträge mit schnelltest.click / Simba n³ GmbH [#238039]
Datum
22. Februar 2022 20:50
An
Landratsamt Bautzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge mit schnelltest.click / Simba n³ GmbH“ vom 19.01.2022 (#238039) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238039/
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe bisher keinerlei Rückmeldung von Ihrer Behörde erhalten. Daher finden Si…
An Landratsamt Bautzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge mit schnelltest.click / Simba n³ GmbH [#238039]
Datum
16. März 2022 21:57
An
Landratsamt Bautzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe bisher keinerlei Rückmeldung von Ihrer Behörde erhalten. Daher finden Sie im Folgenden meine korrekte Argumentation mit einer weiteren Rechtsquelle: Ich stelle ich die o. g. Anfrage nun nach Sächsischem Gesetz über die Presse. Nach § 3 Abs. 1 SächsPresseG dient die Presse dem demokratischen Gedanken im Sinn des Grundgesetzes. Auch erinnere ich an § 3 Abs. 2 SächsPresseG nach welchem in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft werden, u. a. durch Anfragen wie eine solche hier. Daher fordere ich Sie auf, meine Anfrage nach § 4 Abs. 1 SächsPresseG zu bearbeiten. Ich erinnere an § 4 Abs. 3 SächsPresseG, wo durch Sie meine Anfrage nicht grundlos ablehnen dürfen. Meines Erachtens liegen keine in § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SächsPresseG benannten Ausschlussgründe vor. Selbstverständlich können persönliche Daten zensiert werden, um den Abs. 2 Nr. 1 des o. g. Gesetzes nicht zu verletzten. Falls ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt wird, bitte ich ebenfalls um den damit verbundenen Schriftverkehr. Nach Ihrer Argumentation liegt in den von mir abgeforderten Unterlagen eine Verletzung des § 2 Nummer 1 Gesetz zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse vor. Dies sehe ich nicht so. Der Anbieter Simba n3 hat sich auf das Anbieten der Plattform in Sachsen spezialisiert. Acht von Dreizehn Landkreisen sind im Besitz eines Vertrages mit dem Betreiberunternehmen. Durch die deutliche Mehrheit sehe ich hier keine Verletzung besagter Betriebsgeheimnisse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238039/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich zum derzeitigen Stand meiner o. g. Anfrage. Mit freund…
An Landratsamt Bautzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge mit schnelltest.click / Simba n³ GmbH [#238039]
Datum
1. April 2022 12:51
An
Landratsamt Bautzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich zum derzeitigen Stand meiner o. g. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238039/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bautzen
Anfragenr:238039 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist nicht lesbar. Es wird um die Übersendung in E-Mail Forma…
Von
Landratsamt Bautzen
Betreff
Anfragenr:238039
Datum
6. April 2022 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist nicht lesbar. Es wird um die Übersendung in E-Mail Format gebeten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr:238039 [#238039] Sehr << Anrede >> anbei befindet meine Anfrage erneut per E-Mail bzw. …
An Landratsamt Bautzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr:238039 [#238039]
Datum
6. April 2022 13:45
An
Landratsamt Bautzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
238039.pdf
72,3 KB
Sehr << Anrede >> anbei befindet meine Anfrage erneut per E-Mail bzw. im Anhang der gesamte Schriftverkehr im PDF Format. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Grundlagen im Anhang (PDF). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Landratsamt Bautzen
AW: Anfragenr:238039 [#238039] Sehr Antragsteller/in aufgrund der monatelagen, hohen Arbeitsbelastung zur Bewält…
Von
Landratsamt Bautzen
Betreff
AW: Anfragenr:238039 [#238039]
Datum
28. April 2022 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in aufgrund der monatelagen, hohen Arbeitsbelastung zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen bitten wir unsere verspätete Antwort auf Ihre Anfrage zu entschuldigen. Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage müssen wir Ihnen mitteilen, dass kein Auskunftsanspruch nach den von Ihnen benannten Rechtsgrundlagen besteht. - Einen Anspruch nach § 4 Abs. 1 SächsPresseG haben Vertreter der Presse und des Rundfunks, die sich als solche ausweisen. Sie haben sich nicht als Vertreter der Presse oder des Rundfunks ausgewiesen. Ob Sie Pressevertreter sind, ist uns nicht bekannt. - Auch ist weder das Sächsische Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) noch das Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) einschlägig. Beide Gesetze regeln nur Auskunftspflichten in Hinblick auf Umweltinformationen. Ein Anspruch nach § 4 Abs. 1 SächsUIG besteht daher nicht, da von Ihnen keine Umweltinformationen, sondern vielmehr Angaben zu Geschäftsbeziehungen zwischen dem Landkreis und einem Software-Anbieter begehrt werden. Diese haben keinerlei Bezug zu Umweltbelangen i. S. des SächsUIG bzw. UIG. - Es besteht auch kein Anspruch nach § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG), da die Geschäftsbeziehungen des Landkreises Bautzen zu einem Software-Anbieter weder Verbraucherprodukte noch Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches darstellen. Wir erachten die Beantwortung Ihrer Anfrage damit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen