Verträge mit Unternehmen zur Einführung der Infrastrukturabgabe

Sämtliche mit etwaigen Unternehmen geschlossene Verträge zur Einführung der Infrastrukturabgabe, einschließlich der getroffenen Vereinbarungen für die damit verbundenen Kosten.

Personenbezogene Daten können (wenn vorhanden) geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche mit etwai…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Verträge mit Unternehmen zur Einführung der Infrastrukturabgabe [#154215]
Datum
3. Juli 2019 23:28
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche mit etwaigen Unternehmen geschlossene Verträge zur Einführung der Infrastrukturabgabe, einschließlich der getroffenen Vereinbarungen für die damit verbundenen Kosten. Personenbezogene Daten können (wenn vorhanden) geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge mit Unternehmen zur Einführung der Infr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Verträge mit Unternehmen zur Einführung der Infrastrukturabgabe [#154215]
Datum
6. August 2019 12:22
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge mit Unternehmen zur Einführung der Infrastrukturabgabe“ vom 03.07.2019 (#154215) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge mit Unternehmen zur Einführung der Infr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Verträge mit Unternehmen zur Einführung der Infrastrukturabgabe [#154215]
Datum
12. August 2019 17:03
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge mit Unternehmen zur Einführung der Infrastrukturabgabe“ vom 03.07.2019 (#154215) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verträge mit Unternehmen zur Einführung der Infrastrukturabgabe“ [#154215] [#154215]
Datum
22. August 2019 21:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/154215 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet, weil sie im Gegensatz zu anderen, ähnlichen Anfragen nicht auf die Unternehmen Kapsch und CTS Eventim beschränkt ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 154215.pdf Anfragenr: 154215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0330 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen ein…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0330
Datum
3. September 2019 14:28
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
545,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen eine Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Bitte, Ihren IFG-Antrag an die untenstehende Adresse erneut zu übermitteln. Bis zur gegenteiligen Mitteilung gehe ich davon aus, dass sich Ihre Vermittlungsbitte damit erledigt hat. Bei weiteren Rückfragen können Sie sich gerne erneut an den BfDI wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0330 [#154215] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0330 [#154215]
Datum
17. Oktober 2019 18:47
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche mit etwaigen Unternehmen geschlossene Verträge zur Einführung der Infrastrukturabgabe, einschließlich der getroffenen Vereinbarungen für die damit verbundenen Kosten. Personenbezogene Daten können (wenn vorhanden) geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 154215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom Donnerstag, 17.10.201…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
25. Oktober 2019 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom Donnerstag, 17.10.2019 haben Sie um Übermittlung der zur Einführung der Infrastrukturabgabe geschlossenen Verträge, einschließlich der getroffenen Vereinbarungen für die damit verbundenen Kosten gebeten. Aufgrund der Dateigröße ist eine Übermittlung per E-Mail nicht möglich. Sie können die Verträge kostenfrei von der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) herunterladen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/SocialMedia/Youtube/public/2019/07/Jetzt-online-Vertrag-Erhebung-zur-PKW-Maut_2r4GMW8GAbU.html Vertrag zur Erhebung der Pkw-Maut (163,12 MB): https://c18004-o.l.core.cdn.streamfarm.net/18004initag/ondemand/3706initag/bmvi/dateien/20190719_bmvi_info.pdf Vertrag zur Kontrolle der Pkw-Maut (19,84 MB). https://c18004-o.l.core.cdn.streamfarm.net/18004initag/ondemand/3706initag/bmvi/dateien/01290722_betrieb_final.pdf Sollten Sie einen förmlichen Bescheid nach IFG/UIG/VIG wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen,