Verträge und Vereinbarungen mit dem "Bundesanzeiger Verlag" zur Vermarktung von Bundestags-Drucksachen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

- Sämtliche Vereinbarungen (u.a. Verträge mit Anhängen, Ausschreibungsunterlagen, formelle Regelungen) des Bundestags mit dem Bundesanzeiger-Verlag in Bezug auf das Bundestags-Drucksachen-Angebot des Verlags (bundesanzeiger-verlag.de/drucksachen.html).

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten bitte ich Sie zu schwärzen. Ein Drittbeteiligungsverfahren ist somit nicht erforderlich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
  • 3 Follower:innen
Max Maass
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Vere…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Max Maass
Betreff
Verträge und Vereinbarungen mit dem "Bundesanzeiger Verlag" zur Vermarktung von Bundestags-Drucksachen [#35681]
Datum
9. Januar 2019 11:38
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Vereinbarungen (u.a. Verträge mit Anhängen, Ausschreibungsunterlagen, formelle Regelungen) des Bundestags mit dem Bundesanzeiger-Verlag in Bezug auf das Bundestags-Drucksachen-Angebot des Verlags (bundesanzeiger-verlag.de/drucksachen.html). Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten bitte ich Sie zu schwärzen. Ein Drittbeteiligungsverfahren ist somit nicht erforderlich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Maass <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Max Maass << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Maass
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [Eingangsbestätigung, Hinweis auf Verzögerungen wegen vielen Anfragen]
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
31. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
[Eingangsbestätigung, Hinweis auf Verzögerungen wegen vielen Anfragen]

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem IFG [Hinweis auf Verzögerung und mögliche Kosten]
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
21. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
943,5 KB
[Hinweis auf Verzögerung und mögliche Kosten]