Verträge und weitere Unterlagen im Kontext des Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung 2018/S 213-488490) für den Betrieb der Telematikinfrastruktur

Kopien sämtlicher mit Arvato Systems GmbH als zukünftiger Betreiber der Telematik-Infrastruktur abgeschlossenen Verträge sowie Unterlagen, Gutachten und Einschätzungen, die im Kontext dieses Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung 2018/S 213-488490) erstellt wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kopien sämtlicher m…
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
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Betreff
Verträge und weitere Unterlagen im Kontext des Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung 2018/S 213-488490) für den Betrieb der Telematikinfrastruktur [#158870]
Datum
17. Juli 2019 20:13
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kopien sämtlicher mit Arvato Systems GmbH als zukünftiger Betreiber der Telematik-Infrastruktur abgeschlossenen Verträge sowie Unterlagen, Gutachten und Einschätzungen, die im Kontext dieses Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung 2018/S 213-488490) erstellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 17.07.2019 und bitte um Mitteilung einer zustell…
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
Verträge und weitere Unterlagen im Kontext des Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung 2018/S 213-488490) für den Betrieb der Telematikinfrastruktur [#158870]
Datum
16. August 2019 15:59
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
3,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 17.07.2019 und bitte um Mitteilung einer zustellungsfähigen Adresse. Ferner möchte ich bereits die folgenden Hinweise geben. Ihre vollständige Anfrage lautete wie folgt: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kopien sämtlicher mit Arvato Systems GmbH als zukünftiger Betreiber der Telematik-Infrastruktur abgeschlossenen Verträge sowie Unterlagen, Gutachten und Einschätzungen, die im Kontext dieses Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung 2018/S 213-488490) erstellt wurden." Die gematik GmbH unterliegt dem IFG, soweit eine Behörde sich der gematik zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient (§ 1 S.3 IFG). Nach unserer Auffassung liegt dieser Fall nicht vor, so dass die Rechtsgrundlage für ein Auskunftsanspruch nach dem IFG nicht einschlägig ist. Davon unberührt wären folgende gesetzliche Anforderungen zu beachten: Die Unterlagen des Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung 2018/S 213-488490) beinhalten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten. Ein Auskunftsanspruch kann nur gewährt werden, wenn der Betroffene eingewilligt hat (§ 6 Satz 2 IFG). Die Einwilligung der Betroffenen liegt noch nicht vor. Diese haben schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats (vgl. § 8 Abs. 1 IFG). Ihr Antrag betrifft die Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 IFG (personenbezogene Daten) und § 6 IFG (Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen), so dass er begründet werden muss (vgl. § 7 Abs.1 IFG). Zudem ist die Vergabestelle zur Wahrung der Vertraulichkeit hinsichtlich der Unterlagen des Vergabeverfahrens ausdrücklich gesetzlich verpflichtet (§ 5 VgV). Ich beabsichtige daher, Ihre Anfrage ablehnend zu bescheiden. Sofern Sie eine rechtsmittelfähige Entscheidung zu Ihrem Antrag wünschen, bedarf es zwingend der Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift, um deren Übermittlung ich bis zum 31. August 2019 bitte. Anderenfalls werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne möchte ich meine Anfrage begründen: Aufgrund…
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge und weitere Unterlagen im Kontext des Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung 2018/S 213-488490) für den Betrieb der Telematikinfrastruktur [#158870]
Datum
30. August 2019 22:42
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne möchte ich meine Anfrage begründen: Aufgrund der Einführung der Telematikinfrastruktur werden momentan und zukünftig umfängliche Gesundheitsdaten vieler Bürger an zentraler Stelle gespeichert (werden). Damit erhöhen sich die Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz, da sich ein erhebliches Risiko bezüglich einer missbräuchlichen Nutzung der Daten ergibt. Als Betroffener der Datenverarbeitung ist es mir wichtig, dass dabei die gesetzlichen Vorgaben vollständig eingehalten werden. Um dies einzuschätzen zu können ist es wichtig zu wissen, welche vertraglichen Rahmenbedingungen für den Betreiber der Telematikinfrastruktur gelten. Nur vor diesem Hintergrund wird ersichtlich, ob die Möglichkeit eines angemessenen Datenschutzes im Sinne der DSGVO gegeben ist. Falls Sie die Begründung als gegenstandslos betrachten, da sie nicht zum Anfragezeitpunkt vorhanden war, bitte ich um baldige Mitteilung. In diesem Fall würde ich eine Vermittlung anstreben. Dies gilt ebenso für den Fall, dass sie nicht davon ausgehen in diesem Fall öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrzunehmen. In jedem Fall möchte ich eine rechtsmittelfähige Entscheidung anstreben. Daneben möchte ich Sie bitten für die Bescheidung die Antwort der Dritten (wg. Datenschutz) abzuwarten oder die entsprechenden personen-bozogenen Daten zu schwärzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
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gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
5,0 MB