Sehr Antragsteller/in
zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags darf ich Sie zunächst bitten, diesen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu begründen, da Ihr Antrag personenbezogene Daten Dritter gemäß § 2 Nr. 2 IFG - hier der Fa. Guard Service Bewa GmbH (im Folgenden Fa. Guard) - betrifft.
Ferner bitte ich Ihren Antrag dahingehend zu konkretisieren, ob der Informationszugang zu allen zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Fa. Guard geschlossenen Verträgen über Wach- und Sicherheitsdienstleistungen nebst Ausschreibungsunterlagen begehrt wird oder ob Ihr Antrag sich ggf. zeitlich auf bestimmte Verträge (z.B. aktuell bestehende) nebst Ausschreibungsunterlagen und/oder eingrenzend auf eine bzw. mehrere Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bezieht.
Nach Zusammenstellung und erster überblicksartiger Sichtung des erbetenen Materials ist festzustellen, dass sowohl personenbezogene Daten im Sinne von § 5 IFG als auch Informationen enthalten sind, die jeweils im Einzelfall dahingehend geprüft werden müssen, ob und in welchem Umfang Ausschlussgründe der §§ 3, 6 IFG Ihrem Informationsanspruch entgegenstehen.
Aus diesem Grund ist Ihr Antrag auf Übersendung der Verträge und Ausschreibungsunterlagen nicht mehr als einfache schriftliche Auskunft i.S.v. Teil A, Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 IFGGebV einzuordnen und kann nicht kostenfrei erfolgen. Es handelt sich vielmehr um einen Antrag auf Herausgabe von Abschriften i.S.v. Teil A, Nr. 2.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 IFGGebV, da ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entstehen wird. Hierfür ist ein Gebührenrahmen von bis zu 500 Euro eröffnet. Auf Grundlage der ersten Übersicht über das Material steht zu erwarten, dass im Ergebnis Gebühren am oberen Ende dieses Rahmens entstehen können. Der tatsächlich anfallende Aufwand ist selbstverständlich erst nach der erbetenen Konkretisierung Ihres Antrags und nach Abschluss der Bearbeitung bestimmbar.
Zur weiteren Bearbeitung und voraussichtlichen Kostenbescheidung darf ich um Mitteilung einer Anschrift bitten, an die die Zustellung an Sie eröffnet ist.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Bearbeitung Ihres Antrags aufgrund des derzeit ersichtlichen Umfangs der erbetenen Informationen und des damit verbundenen Verwaltungs- und Prüfaufwands neben der notwendigen Beteiligung der Fa. Guard als betroffene Dritte im weiteren Verfahrensgang (§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 5 Satz 3 IFG) längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Mit freundlichen Grüßen