Verträge zur Dokumentation juristischer Texte
den Mustervertrag für Verträge zwischen Bundesgerichten, dem Justizministerium und den einzelnen Bundesländern mit dem Anbieter von Rechtsdokumentationen ( zB. für die Zusammenarbeit mit der "juris GmbH", (Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken.))
Weiterhin bitte ich Sie um den Vertrag des Bundesministerium mit der Juris GmbH (Anschrift siehe oben) über die Dokumentation von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts
ferner fordere ich den sogenannten "Bundesvertrag" an.
Eine Einwilligung der juris GmbH nach § 6 IFG ist in diesem Fall nicht notwendig da es sich bei der juris GmbH nach § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG einer Behörde im Sinne des Gesetzes gleichgestellt ist.
Anfrage erfolgreich
-
Datum29. Juli 2013
-
30. August 2013
-
5 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!