Verträge/Absichtserklärungen mit Sanctum Homes

Verträge, Absichtserklärungen und ggf. sonstige Vereinbarungen zwischen Lageso bzw. Senatsverwaltung und dem Träger der Flüchtlings-Notunterkünfte Wackenbergstraße und Fritz-Reuter-Straße (beide Pankow), Sanctum Homes.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfach zu bescheidende Anfrage ist und die Informationen elektronisch übermittelt werden können. Dementsprechend werden meines Erachtens die Kosten der Auskunft 20 Euro nicht überschreiten. Sollten Sie die Kosten wider Erwarten höher einschätzen, bitte ich um Benachrichtigung und Begründung, bevor die Kosten tatsächlich anfallen.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (BlnIFG) besteht ein Anspruch auf die begehrte Auskunft. Die Übersendung der beschriebenen Dokumente in elektronischer Form ist von § 13 Abs. 6 BlnIFG gedeckt. Ich verweise auch auf § 15 Abs. 5 BlnIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2015
  • Frist
    16. Januar 2016
  • Kosten dieser Information:
    18,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Günter Bartsch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
Verträge/Absichtserklärungen mit Sanctum Homes [#12194]
Datum
15. Dezember 2015 16:24
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verträge, Absichtserklärungen und ggf. sonstige Vereinbarungen zwischen Lageso bzw. Senatsverwaltung und dem Träger der Flüchtlings-Notunterkünfte Wackenbergstraße und Fritz-Reuter-Straße (beide Pankow), Sanctum Homes. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfach zu bescheidende Anfrage ist und die Informationen elektronisch übermittelt werden können. Dementsprechend werden meines Erachtens die Kosten der Auskunft 20 Euro nicht überschreiten. Sollten Sie die Kosten wider Erwarten höher einschätzen, bitte ich um Benachrichtigung und Begründung, bevor die Kosten tatsächlich anfallen. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (BlnIFG) besteht ein Anspruch auf die begehrte Auskunft. Die Übersendung der beschriebenen Dokumente in elektronischer Form ist von § 13 Abs. 6 BlnIFG gedeckt. Ich verweise auch auf § 15 Abs. 5 BlnIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch
Günter Bartsch
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verträge/Absichtserklärungen mit Sanctum …
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Verträge/Absichtserklärungen mit Sanctum Homes [#12194]
Datum
18. Januar 2016 15:21
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verträge/Absichtserklärungen mit Sanctum Homes" vom 15.12.2015 (#12194) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Günter Bartsch Anfragenr: 12194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Günter Bartsch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Verträge/Absichtserklärungen mit Sanctum Homes" [#12194]
Datum
12. Februar 2016 10:21
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12194 Die Senatsverwaltung hat bislang in keinster Weise auf meinen Antrag reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 12194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. März 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 15.12.2016 Sehr geehrter Herr Bartsch, Ihr Antrag auf Akteneinsicht ist auf dem …
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 15.12.2016
Datum
8. April 2016 12:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bartsch, Ihr Antrag auf Akteneinsicht ist auf dem Weg zur aktenführenden Dienststelle verloren gegangen. Ich bedauere diesen Umstand sehr. Erst durch das Schreiben der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, an die Sie sich gewandt hatten, vom 04. März 2016 ist mir Ihr Antrag schließlich zugeleitet worden. Ich werde Ihren Antrag nunmehr schnellstmöglich prüfen und Sie, wie Sie es wünschen, zunächst über die Kosten informieren. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 15.12.2016 Sehr geehrter Herr Bartsch, ich beabsichtige Ihnen die gewünschte Akte…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 15.12.2016
Datum
26. April 2016 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bartsch, ich beabsichtige Ihnen die gewünschte Akteneinsicht in elektronischer Form zu gewähren. Es handelt sich insgesamt um eine Absichtserklärung für jedes Objekt und eine Zustimmungserklärung zum vereinfachten Abrechnungsverfahren zum Objekt Wackenbergstraße. Die Kosten werden 18 € betragen. Einen entsprechenden Bescheid erhalten Sie an Ihre Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Günter Bartsch
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 15.12.2016 [#12194] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank. Ich fr…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 15.12.2016 [#12194]
Datum
26. April 2016 21:29
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank. Ich freue mich auf Ihre Post und bedanke mich für die Information zur Höhe der Gebühren. Mit freundlichen Grüßen, Günter Bartsch Anfragenr: 12194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
IFG- Antrag Sehr geehrter Herr Bartsch, der beigefügte Bescheid ist heute per Post an Sie herausgegangen. Mit fre…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
IFG- Antrag
Datum
29. April 2016 08:57
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB
geschwärzt
646,4 KB
Sehr geehrter Herr Bartsch, der beigefügte Bescheid ist heute per Post an Sie herausgegangen. Mit freundlichen Grüßen
Günter Bartsch
AW: IFG- Antrag [#12194] Sehr geehrt<< Anrede >> am 10.5. habe ich die Gebühr überwiesen, bislang abe…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: IFG- Antrag [#12194]
Datum
13. Juni 2016 18:42
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> am 10.5. habe ich die Gebühr überwiesen, bislang aber noch nichts weiter gehört. Ich wäre Ihnen daher dankbar für die baldige Übersendung der Dokumente. Bei der Gelegenheit noch eine kurze Frage: In den Prenzlauer Berg Nachrichten – siehe http://www.prenzlauerberg-nachrichten.de/share/a1IY%2FDVpokFaYyfXTbU7zggVpgIUtT0E%2BAnYuLgy5hmV7eK51b3DO9XlKAYkwf8VlheKvTESD602JSEZaiCbVXQ%3D%3D – war zu lesen, dass das Lageso ein Vergabeverfahren begonnen und dann wieder gestoppt hatte (wie ich gehört habe: nachdem bereits verschiedene Träger ihre Angebote eingereicht hatten). Was mir nicht klar wurde: wenn der Betreiber eigentlich schon vorher feststand, warum wurde dann überhaupt ein Vergabeverfahren begonnen? Mit freundlichen Grüßen, Günter Bartsch Anfragenr: 12194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Ihren Antrag auf Akteneinsiocht gemäß IFG Sehr geehrter Herr Bartsch, ich werde den Eingang Ihrer Zahlung durch u…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Ihren Antrag auf Akteneinsiocht gemäß IFG
Datum
14. Juni 2016 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,3 KB


Sehr geehrter Herr Bartsch, ich werde den Eingang Ihrer Zahlung durch unsere Rechnungsstelle prüfen lassen. Nachdem ich die Bestätigung über den Zahlungseingang erhalte habe, werde ich Ihnen die erbetenen Unterlagen in elektronischer Form übersenden. Alternativ stelle ich Ihnen anheim, mir die Zahlung in geeigneter Form nachzuweisen. Mit freundlichen Grüßen

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Ihr Antrag nach dem IFG Sehr geehrter Herr Bartsch, nachdem die Einzahlung der Verwaltungsgebühr nachgewiesen wur…
Sehr geehrter Herr Bartsch, nachdem die Einzahlung der Verwaltungsgebühr nachgewiesen wurde, übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen: Absichtserklärungen zu den Einrichtungen Wackenbergstraße 81 und Fritz - Reuter - Straße 21. Mit freundlichen Grüßen