Vertragsbeziehungen rund um die schwimmenden LNG-Terminals der Bundesregierung

bitte legen Sie die aktuellen Zuständigkeiten rund um die im Anhang zum LNG-Beschleunigungsgesetz aufgeführten schwimmenden Terminals dar.

In den letzten Tagen mehren sich Meldungen zur Neugründung von Gesellschaften, Umfirmierung, Eigentumsübergang, Umbauten, Einweihungen ohne Inbetriebnahme, sodaß nicht mehr nachvollziehbar ist, wer für welchen Aspekt des Betriebs der verschiedenen Anlagen verantwortlich zeichnet.
https://www.kn.lt/en/news/news/kn-becomes-commercial-manager-of-four-german-lng-terminals/7801
Die DET als Vertragspartner hat die Meldung schließlich vor 17 Stunden auch noch verspätet gebracht.
https://energy-terminal.de/
https://www.rwe.com/presse/rwe-supply-and-trading/2023-12-22-rwe-uebergibt-lng-infrastruktur-in-brunsbuettel-an-deutsche-energy-terminal/
https://www.offshore-energy.biz/energos-infrastructure-acquires-dynagas-fsru-duo-on-charter-in-germany/

Auf mich wirkt das Ganze nachgerade wie ein Hütchenspiel. Welche Aufgaben genau verbleiben nach Abgabe des "kommerziellen Betriebs" bei der DET? Sind RWE (Brunsbüttel) und Uniper (Wilhelmshaven) nun ganz raus aus dem Spiel? Regas dagegen bleibt in Mukran für die Excelsior zuständig?

Welche Rolle spielen die Reedereien jetzt noch? Sind die nur für das Blech zuständig und die Versicherung oder sind die Betriebsmanschaften dort als Arbeitnehmer angestellt? Gilt deutsches Arbeitsrecht? Ist Energos nur ein anderer Name für Golar? Hat Dynagas kalte Füße bekommen oder kräftig abgesahnt? Zahlt der deutsche Staat zu viel Charter für das Schiff oder warum lohnt der Verkauf? Wann kommt der Pinsel zum Einsatz, um den neuen Namen dran zu malen? Das Schiff ist doch gerade erst ausgedockt.

Wenn die Slots in Stade zum Mindestpreis verscherbelt werden, legt dann der Staat über die Charter hinaus auch im Betrieb der Terminals drauf? Mit wieviel €/MWh wird das Gas auf diesem Weg subventioniert? Wieviele Menschen arbeiten nun genau für den wirtschaftlichen und technischen Betrieb bei DET, KN, auf den Schiffen und bei weiteren Beteiligten im Auftrag des Staates (anstatt der Privatwirtschaft wie in allen anderen Bereichen der Energieversorgung)?

Es geht wohlgemerkt nicht um die ganzen Verwerfungen rund um die Errichtung von Hafenanlagen und Pipelines, um die Deutschlandgeschwindigkeit, bei der Lack auch schon wieder ab ist wenn man sich ansieht was Gascade sich leistet, sondern um den (hoffentlich auf vier Jahre beschränkten) Betrieb der schwimmenden Terminals des Bundes bis 2027. Wer macht was?

Ich sehe dies als Mindestanforderung an Transparenz, ich frage nicht nach geheimen Verträgen, sondern einfach nach einer fairen und aktuellen Information für die deutsche Öffentlichkeit, die für die Kosten der Chose aufkommt. Gebühren für die Auskunft erwarte ich daher nicht.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 5 Follower:innen
Christian Völker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte legen Sie die aktuellen Zuständ…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Christian Völker
Betreff
Vertragsbeziehungen rund um die schwimmenden LNG-Terminals der Bundesregierung [#296879]
Datum
11. Januar 2024 14:11
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte legen Sie die aktuellen Zuständigkeiten rund um die im Anhang zum LNG-Beschleunigungsgesetz aufgeführten schwimmenden Terminals dar. In den letzten Tagen mehren sich Meldungen zur Neugründung von Gesellschaften, Umfirmierung, Eigentumsübergang, Umbauten, Einweihungen ohne Inbetriebnahme, sodaß nicht mehr nachvollziehbar ist, wer für welchen Aspekt des Betriebs der verschiedenen Anlagen verantwortlich zeichnet. https://www.kn.lt/en/news/news/kn-becomes-commercial-manager-of-four-german-lng-terminals/7801 Die DET als Vertragspartner hat die Meldung schließlich vor 17 Stunden auch noch verspätet gebracht. https://energy-terminal.de/ https://www.rwe.com/presse/rwe-supply-and-trading/2023-12-22-rwe-uebergibt-lng-infrastruktur-in-brunsbuettel-an-deutsche-energy-terminal/ https://www.offshore-energy.biz/energos-infrastructure-acquires-dynagas-fsru-duo-on-charter-in-germany/ Auf mich wirkt das Ganze nachgerade wie ein Hütchenspiel. Welche Aufgaben genau verbleiben nach Abgabe des "kommerziellen Betriebs" bei der DET? Sind RWE (Brunsbüttel) und Uniper (Wilhelmshaven) nun ganz raus aus dem Spiel? Regas dagegen bleibt in Mukran für die Excelsior zuständig? Welche Rolle spielen die Reedereien jetzt noch? Sind die nur für das Blech zuständig und die Versicherung oder sind die Betriebsmanschaften dort als Arbeitnehmer angestellt? Gilt deutsches Arbeitsrecht? Ist Energos nur ein anderer Name für Golar? Hat Dynagas kalte Füße bekommen oder kräftig abgesahnt? Zahlt der deutsche Staat zu viel Charter für das Schiff oder warum lohnt der Verkauf? Wann kommt der Pinsel zum Einsatz, um den neuen Namen dran zu malen? Das Schiff ist doch gerade erst ausgedockt. Wenn die Slots in Stade zum Mindestpreis verscherbelt werden, legt dann der Staat über die Charter hinaus auch im Betrieb der Terminals drauf? Mit wieviel €/MWh wird das Gas auf diesem Weg subventioniert? Wieviele Menschen arbeiten nun genau für den wirtschaftlichen und technischen Betrieb bei DET, KN, auf den Schiffen und bei weiteren Beteiligten im Auftrag des Staates (anstatt der Privatwirtschaft wie in allen anderen Bereichen der Energieversorgung)? Es geht wohlgemerkt nicht um die ganzen Verwerfungen rund um die Errichtung von Hafenanlagen und Pipelines, um die Deutschlandgeschwindigkeit, bei der Lack auch schon wieder ab ist wenn man sich ansieht was Gascade sich leistet, sondern um den (hoffentlich auf vier Jahre beschränkten) Betrieb der schwimmenden Terminals des Bundes bis 2027. Wer macht was? Ich sehe dies als Mindestanforderung an Transparenz, ich frage nicht nach geheimen Verträgen, sondern einfach nach einer fairen und aktuellen Information für die deutsche Öffentlichkeit, die für die Kosten der Chose aufkommt. Gebühren für die Auskunft erwarte ich daher nicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 296879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296879/ Postanschrift Christian Völker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Völker

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Christian Völker
Guten Tag, also gut, die Sache mit dem Pinsel hat sich erledigt, zumindest soweit es die Dynagas/Energos Power be…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Vertragsbeziehungen rund um die schwimmenden LNG-Terminals der Bundesregierung [#296879]
Datum
13. Februar 2024 01:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, also gut, die Sache mit dem Pinsel hat sich erledigt, zumindest soweit es die Dynagas/Energos Power betrifft, da sind die Leute mit der Schifferschaukel im dänischen Fredericia tätig geworden (denken Sie sich mal die dramatische Musik weg): https://youtu.be/-c3fm2tjBsA Aber ansonsten ist meine Neugier ungebrochen. Und was soll ich sagen, Sie sind spät dran. Lassen Sie mich nicht hängen. Ich freu mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker