Vertragsgrundlage der Ladesäule für Elektrofahrzeuge

Vertrag zur Nutzung der öffentlichen Flächen durch die Ladesäule für Elektrofahrzeuge am Standort Lennepark mit dessen Betreiber.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2021
  • Frist
    31. Juli 2021
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Thomas Drewermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Finnentrop Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
Vertragsgrundlage der Ladesäule für Elektrofahrzeuge [#224088]
Datum
28. Juni 2021 23:01
An
Kommunalverwaltung Finnentrop
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vertrag zur Nutzung der öffentlichen Flächen durch die Ladesäule für Elektrofahrzeuge am Standort Lennepark mit dessen Betreiber.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224088/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann
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6,1 KB


Sehr geehrter Herr Drewermann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom Montag den 28.06.2021 Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Finnentrop
Ladesäule für Elektrofahrzeuge Sehr geehrter Herr Drewermann, in Bezug auf Ihre E-Mail möchte ich Ihnen mitteilen…
Von
Kommunalverwaltung Finnentrop
Betreff
Ladesäule für Elektrofahrzeuge
Datum
23. Juli 2021 11:38
Status
Warte auf Antwort
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4,3 KB


Sehr geehrter Herr Drewermann, in Bezug auf Ihre E-Mail möchte ich Ihnen mitteilen, dass es urlaubsbedingt leider noch nicht möglich war, Sie über die Daten für die Ladesäule zu informieren. In der kommenden Woche kann ich mit den entsprechenden Kollegen Rücksprache halten. Ich werde mich dann unverzüglich wieder bei Ihnen melden. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Finnentrop
Sehr geehrter Herr Drewermann. die Gemeinde Finnentrop besitzt seit Juli 2019 eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge…
Von
Kommunalverwaltung Finnentrop
Betreff
Vertragsgrundlage der Ladesäule für Elektrofahrzeuge [#224088]
Datum
3. August 2021 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,3 KB


Sehr geehrter Herr Drewermann. die Gemeinde Finnentrop besitzt seit Juli 2019 eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge auf dem Park und Ride Parkplatz am Lennepark. Betreiber der Ladesäule sind die Gemeindewerke Finnentrop GmbH, ein gemeinsames Beteiligungsunternehmen der Gemeinde Finnentrop und der Gelsenwasser AG. Der Öko-Strom kommt von Erenja, einer Marke der Gelsenwasser AG. Die Baukosten für die Ladesäule betrugen 17.562,14 €, welche mit einer Förderung in Höhe von 6000,00 € bezuschusst wurden. Bei weiteren Fragen sprechen Sie mich gerne wieder an. Mit freundlichen Grüßen