Vertragsgrundlage der Ladesäule für Elektrofahrzeuge

Vertrag zur Nutzung der öffentlichen Flächen durch die Ladesäule für Elektrofahrzeuge am Standort Parkplatz Stadtverwaltung mit dessen Betreiber.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juni 2021
  • Frist
    31. Juli 2021
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Thomas Drewermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bad Honnef Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
Vertragsgrundlage der Ladesäule für Elektrofahrzeuge [#224091]
Datum
28. Juni 2021 23:04
An
Kommunalverwaltung Bad Honnef
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vertrag zur Nutzung der öffentlichen Flächen durch die Ladesäule für Elektrofahrzeuge am Standort Parkplatz Stadtverwaltung mit dessen Betreiber.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224091/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann

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Kommunalverwaltung Bad Honnef
Sehr geehrter Drewermann, Ihren Antrag lehne ich gemäß § 8 IFG NRW zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimni…
Von
Kommunalverwaltung Bad Honnef
Betreff
AW: Vertragsgrundlage der Ladesäule für Elektrofahrzeuge [#224091]
Datum
28. Juli 2021 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Drewermann, Ihren Antrag lehne ich gemäß § 8 IFG NRW zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ab. Der Schutz von Betriebs - und Geschäftsgeheimnissen ist absolut. Zudem hat das betroffene Unternehmen seine Einwilligung zur Herausgabe verweigert (siehe Anlage). Beste Grüße