Vertragsgrundlage der Ladesäule für Elektrofahrzeuge

Vertrag zur Nutzung der öffentlichen Flächen durch die Ladesäule für Elektrofahrzeuge am Standort Marktplatz Schlebusch mit dessen Betreiber.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2021
  • Frist
    31. Juli 2021
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Thomas Drewermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Leverkusen Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
Vertragsgrundlage der Ladesäule für Elektrofahrzeuge [#224092]
Datum
28. Juni 2021 23:06
An
Kommunalverwaltung Leverkusen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vertrag zur Nutzung der öffentlichen Flächen durch die Ladesäule für Elektrofahrzeuge am Standort Marktplatz Schlebusch mit dessen Betreiber.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224092/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann
Kommunalverwaltung Leverkusen
Ihre Anforderung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG-NRW) per Mail vom 28…
Von
Kommunalverwaltung Leverkusen
Betreff
Ihre Anforderung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG-NRW) per Mail vom 28.06.2021
Datum
1. Juli 2021 09:28
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Drewermann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens am 28.06. 2021. Ich werde mich bemühen, fristgerecht binnen Monatsfrist Ihre Auskünfte einzuholen und bitte an dieser Stelle schon um Verständnis, falls dies aufgrund der Urlaubszeit nicht gelingen kann. Ich würde – falls notwendig – mich mit einer Zwischennachricht bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Leverkusen
Ihre Anforderung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG-NRW) per Mail vom 28…
Von
Kommunalverwaltung Leverkusen
Betreff
Ihre Anforderung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG-NRW) per Mail vom 28.06.2021
Datum
27. Juli 2021 14:05
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Drewermann, aufgrund der Hochwasserkatastrophe, die auch vor Leverkusen nicht Halt gemacht hat und der aktuellen Explosion im Chempark Leverkusen sind große Teile der Verwaltung mit Sonderaufgaben betreut worden. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage sich verzögern wird. Eine abschließende Stellungnahme wird Ihnen voraussichtlich bis zum 04.08.2021 zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Leverkusen
Ihre Anforderung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG-NRW) per Mail vom 28…
Von
Kommunalverwaltung Leverkusen
Betreff
Ihre Anforderung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG-NRW) per Mail vom 28.06.2021
Datum
28. Juli 2021 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Drewermann, am Marktplatz in Schlebusch steht eine E-Ladesäule, die durch die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) betrieben wird. Zur Nutzung der öffentlichen Fläche wurde seitens der Stadt Leverkusen mit der EVL ein Gestattungsvertrag abgeschlossen, den ich Ihnen im Anhang beigefügt habe. Mit freundlichen Grüßen

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