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Vertragstext zwischen der BIZ und der Deutschen Bundesbank in allen vorhandenen, nicht veröffentlichten und veröffentlichten Fassungen

Seit 1930 besteht in Basel eine BIZ Bank, welche als Mitglieder einige internationale Zentralbanken führt. Die BIZ ist strafrechtlich geschützt und immun gegen Untersuchungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bank_für_Internationalen_Zahlungsausgleich#Mitglieder

Ich möchte in Erfahrung bringen, welche Gesetzestexte zwischen der BIZ und der Deutschen Bundesbank, respektive zwischen der BIZ und der Bundesrepublik Deutschland und zwischen der BIZ und dem damaligen deutschen Reich bestehen oder bestanden hatten.

Wurden Gesetzestexte oder Satzungen angefertigt, die nicht öffentlich wurden?
Werden die Protokolle der BIZ-Sitzungen bei der Deutschen Bundesbank veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit 1930 b…
An Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertragstext zwischen der BIZ und der Deutschen Bundesbank in allen vorhandenen, nicht veröffentlichten und veröffentlichten Fassungen [#173941]
Datum
11. Januar 2020 19:25
An
Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit 1930 besteht in Basel eine BIZ Bank, welche als Mitglieder einige internationale Zentralbanken führt. Die BIZ ist strafrechtlich geschützt und immun gegen Untersuchungen. https://de.wikipedia.org/wiki/Bank_für_Internationalen_Zahlungsausgleich#Mitglieder Ich möchte in Erfahrung bringen, welche Gesetzestexte zwischen der BIZ und der Deutschen Bundesbank, respektive zwischen der BIZ und der Bundesrepublik Deutschland und zwischen der BIZ und dem damaligen deutschen Reich bestehen oder bestanden hatten. Wurden Gesetzestexte oder Satzungen angefertigt, die nicht öffentlich wurden? Werden die Protokolle der BIZ-Sitzungen bei der Deutschen Bundesbank veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 173941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173941 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Berlin
Sehr <Information-entfernt> auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) möchten wir Ihnen…
Von
Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Berlin
Betreff
Antwort: WG: Vertragstext zwischen der BIZ und der Deutschen Bundesbank in allen vorhandenen, nicht veröffentlichten und veröffentlichten Fassungen [#173941]
Datum
6. Februar 2020 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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45 Bytes


Sehr <Information-entfernt> auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) möchten wir Ihnen folgende Auskunft geben. Sie geben an, dass Sie in Erfahrung bringen möchten, „welche Gesetzestexte zwischen der BIZ und der Deutschen Bundesbank, respektive zwischen der BIZ und der Bundesrepublik Deutschland und zwischen der BIZ und dem damaligen deutschen Reich bestehen oder bestanden hatten.“ Konkret stellen Sie zwei Fragen: Erste Frage: Wurden Gesetzestexte oder Satzungen angefertigt, die nicht öffentlich wurden? Der Bundesbank sind keine nichtveröffentlichten "Gesetzestexte oder Satzungen" der BIZ bekannt. Die Gründung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) basiert auf der Haager Vereinbarung mit Deutschland über die vollständige und endgültige Regelung der Frage der Reparationen vom 20. Januar 1930, dem Abkommen über die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich vom 20. Januar 1930 zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Italien und Japan einerseits und der << Adresse entfernt >> andererseits sowie dem als schweizerisches Gesetz erlassenen Grundgesetz der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich vom 25. Februar 1930. Durch dieses Gesetz wurden die Statuten der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich rechtswirksam. Die Rechtsgrundlagen der BIZ sind auf der Internetseite der BIZ unter www.bis.org/about/legal.htm abrufbar. Daneben gab es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der BIZ im Laufe der Zeit weitere Verträge zu einzelnen Fragen. Die uns bekannten Verträge sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, abrufbar unter www.bgbl.de (s. etwa Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich vom 9. Januar 1953, Bundesgesetzblatt II, 1953, S. 380 ff.; Vertrag vom 29. November 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel über die Rückzahlung der Reichsmarkanlagen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Deutschland, Bundesgesetzblatt II, 1966, S. 209 f.). Zweite Frage: Werden die Protokolle der BIZ-Sitzungen bei der Deutschen Bundesbank veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht? Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht keine Protokolle von BIZ-Sitzungen. Die BIZ hat entschieden, dass ihre Protokolle nicht veröffentlicht werden sollen. Mit freundlichen Grüßen
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