Vertragsverhältnis der Gemeinde Hoort und Investoren/Bauherren der geplanten Junghennenaufzuchtanlage

Anfrage an: Amt Hagenow-Land

den Vertrag zwischen der Gemeinde Hoort und den Investoren/Bauherren der geplanten Junghennenaufzuchtanlage in Hoort.
Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2019
  • Frist
    10. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Amt Hagenow-Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertragsverhältnis der Gemeinde Hoort und Investoren/Bauherren der geplanten Junghennenaufzuchtanlage [#60536]
Datum
8. März 2019 11:06
An
Amt Hagenow-Land
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag zwischen der Gemeinde Hoort und den Investoren/Bauherren der geplanten Junghennenaufzuchtanlage in Hoort. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt Hagenow-Land
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Ein…
Von
Amt Hagenow-Land
Betreff
Antwort: Weitergeleitet: Vertragsverhältnis der Gemeinde Hoort und Investoren/Bauherren der geplanten Junghennenaufzuchtanlage [#60536]
Datum
19. März 2019 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Einsicht in die Vertragsunterlagen der Gemeinde Hoort mit dem Investor der Junghennenaufzuchtanlage in Hoort. Da es sich hier um einen Vertrag handelt, muss ich das Einverständnis des Vertragspartners für die Einsichtnahme haben. Der Vertragspartner wurde bereits um sein Einverständnis gebeten. Diese liegt jedoch bisher nicht vor. Sobald ich eine Stellungnahme habe, werde ich Ihren Antrag beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Amt Hagenow-Land
Sehr geehrtAntragsteller/in die Genehmigung des Vertragspartners der Gemeinde Hoort für die Einsichtnahme in den…
Von
Amt Hagenow-Land
Betreff
Antwort: Vertragsverhältnis der Gemeinde Hoort und Investoren/Bauherren der geplanten Junghennenaufzuchtanlage [#60536]
Datum
3. April 2019 14:51
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in die Genehmigung des Vertragspartners der Gemeinde Hoort für die Einsichtnahme in den von Ihnen gewünschten Vertrag liegt mir nun vor. Die Einsichtnahme in den Durchführungsvertrag können Sie zu den Sprechzeiten des Amtes oder nach vorheriger Terminabstimmung auch außerhalb der Sprechzeiten vornehmen. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen