Vertrag/Vereinbarung mit RAL gemeinnützige GmbH zum Grünen Knopf

Antrag nach dem IFG/UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Verträge/Vereinbarungen mit der RAL gemeinnützige GmbH, wodurch diese seit dem 04.05.2020 "offiziell mit der Vergabe und Überwachung des staatlichen Metasiegels „Grüner Knopf“ für nachhaltige Textilien beauftragt" wurde.

Ich verweise hierzu auf die Aussagen auf https://vergabestelle.gruener-knopf.de/.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Zudem wird mit Hinblick auf § 2 Satz 2 IFGGebV auf das öffentliche Interesse der Bevölkerung an diesem öffentlichen Siegel verwiesen und um das Absehen des Erhebens von Gebühren gebeten.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Verträge/Vereinba…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag/Vereinbarung mit RAL gemeinnützige GmbH zum Grünen Knopf [#185984]
Datum
4. Mai 2020 22:28
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Verträge/Vereinbarungen mit der RAL gemeinnützige GmbH, wodurch diese seit dem 04.05.2020 "offiziell mit der Vergabe und Überwachung des staatlichen Metasiegels „Grüner Knopf“ für nachhaltige Textilien beauftragt" wurde. Ich verweise hierzu auf die Aussagen auf https://vergabestelle.gruener-knopf.de/. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Zudem wird mit Hinblick auf § 2 Satz 2 IFGGebV auf das öffentliche Interesse der Bevölkerung an diesem öffentlichen Siegel verwiesen und um das Absehen des Erhebens von Gebühren gebeten. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185984 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihre IFG Anfrage - GZ: Z14 O4010-0289/029 - hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre IFG Anfrage - GZ: Z14 O4010-0289/029 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
5. Mai 2020 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04. Mai 2020, eingegangen im BMZ am 05. Mai 2020. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Darüber hinaus möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben werden, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihre IFG Anfrage - GZ. Z14 O4010 - 0289/029 - hier: Gebührenkonkretisierung und Drittbeteiligung Sehr geehrteAntra…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre IFG Anfrage - GZ. Z14 O4010 - 0289/029 - hier: Gebührenkonkretisierung und Drittbeteiligung
Datum
15. Mai 2020 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04. Mai 2020 und übersende Ihnen meinen Bescheid vom 15. Mai 2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG Anfrage - GZ. Z14 O4010 - 0289/029 - hier: Gebührenkonkretisierung und Drittbeteiligung [#185984] Ihr…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage - GZ. Z14 O4010 - 0289/029 - hier: Gebührenkonkretisierung und Drittbeteiligung [#185984]
Datum
15. Mai 2020 16:28
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr GZ: Z14 O4010 - 0289/029 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.05.2020. Bitte teilen Sie mir mit, welche Dokumente die Auskunft umfassen würde. Sofern es möglich ist, genügt es mir, wenn Sie die einzelnen Dokumente in Kategorien einteilen. Es wundert mich, dass eine Vielzahl an Dokumenten zustande kommt, obwohl es mir nur um den Vertrag/die Vereinbarung zum Grünen Knopf geht. Ich werde versuchen meine Auskunft entsprechend eingrenzen, sodass Sie weniger Arbeit haben. Sie schreiben, dass ich auf entsprechende Gebührenbefreiungs- oder -ermäßigungsgrundlagen nach § 2 IFGGebV hinweisen soll. Ich gehe davon aus, dass meine Ausführungen dazu aus dem Antrag vom 04.05.2020 noch nicht berücksichtigt wurden und sich daher Gebührenmindern auswirken, sodass weniger als 100 Euro Gebühren anfallen sollten. Können Sie bitte ausführen, inwiefern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Dritte ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann? Es handelt sich bei dem Dritten um eine gemeinnützige GmbH sowie um den Sachverhalt um ein staatliches Qualitätssiegel. Ich gehe daher davon aus, dass ein berechtigtes Interesse am Ausschluss seitens des Dritten nicht vorliegen kann. Zumindest fällt mir kein Grund ein, sodass ich hier um eine Konkretisierung Ihrerseits bitte. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich eine Zu-/Absage zur Übernahme der Gebühren noch nicht tätigen kann, da mir hierfür relevante Informationen zum jetzigen Zeitpunkt fehlen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185984
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Rückruf einer Mail Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe versehentlich eine Mail an Ihre Adresse gesandt, die ni…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Rückruf einer Mail
Datum
25. Mai 2020 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe versehentlich eine Mail an Ihre Adresse gesandt, die nicht für Sie bestimmt ist. Ich bitte, diese Mail zu löschen. Das Versehen bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihre IFG Anfrage - GZ Z14 O4010 - 0289 / 029 - hier: Drittbeteiligung Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre IFG Anfrage - GZ Z14 O4010 - 0289 / 029 - hier: Drittbeteiligung
Datum
25. Mai 2020 15:35
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Mail vom 15. Mai 2020 in der Sie um Erläuterung der Drittbeteiligung bitten. Gerne komme ich Ihrer Bitte nach. Bei Ihrer Anfrage bitten Sie um Informationen aus dem Vertrag / der Vereinbarung, die das BMZ mit der Fa. RAL geschlossen hat. Die von Ihnen begehrten Informationen enthalten folglich Informationen eines Dritten. Gem. § 8 Abs. 1 IFG hat die Behörde dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Schutzwürdige Belange sind nach §§ 5, 6 IFG personenbezogenen Daten (§ 5 IFG), der Schutz des geistigen Eigentums sowie die Betriebs- oder Geschätsgeheimnisse nach § 6 IFG. Sollten Sie nach den o.g. Ausführungen weiter an der Bearbeitung Ihres Antrages interessiert sein, bitte ich um Rückmeldung bis zum 29. Mai 2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihre Bitte [#185984] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Bitte mit E-Mail vom 25. Mai 2020 15:25 Uhr komme ich sel…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre Bitte [#185984]
Datum
25. Mai 2020 18:04
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Bitte mit E-Mail vom 25. Mai 2020 15:25 Uhr komme ich selbstverständlich nach. Zu Ihrer anderen E-Mail: Hierzu nehme ich später Stellung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185984
<< Anfragesteller:in >>
Ihre E-Mail vom 25. Mai 2020 [#185984] Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 25. Mai 2…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre E-Mail vom 25. Mai 2020 [#185984]
Datum
27. Mai 2020 18:32
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 25. Mai 2020 um 15:35 Uhr. Gemäß § 8 IFG ist einem Dritten, dessen Belange berührt sind, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben, "[...] sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann." Mir ging es in meiner E-Mail vom 15.05.2020 darum, dass ich solche Anhaltspunkte - siehe meinen Schilderungen in der E-Mail - anhand der angefragten Situationen oder des Sachverhalts nicht erkennen kann und Ihr Schreiben solche auch nicht mitteilt. Daher bat ich um Begründung, warum ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG notwendig ist. Es ist nicht immer ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, nur weil ein Dritter betroffen ist. Ich möchte Sie auch bitten meine Anmerkungen zu den Gebühren- und Kostenangaben und den erwähnten Ermäßigungsgründen zu prüfen und zu berücksichtigen. Zu diesem Sachverhalt enthält Ihre E-Mail leider keine Ausführungen. Ich muss daher mitteilen, dass eine Stellungnahme, ob ich an meinem Antrag festhalte, bis zum 29. Mai 2020 nicht möglich ist, da mir nicht alle relevanten Informationen vorliegen, um dies beurteilen zu können. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185984
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag GZ Z14 O4010 - 0289/029 hier: Drittbeteiligungsverfahren und Gebühren Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag GZ Z14 O4010 - 0289/029 hier: Drittbeteiligungsverfahren und Gebühren
Datum
2. Juni 2020 13:19
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mir liegen Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Drittbeteiligung vor. Die Gründe für ein Drittbeteiligungsverfahren habe ich Ihnen in meiner letzten Email erläutert. Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag zu begründen. Alternativ können Sie sich mit der Schwärzung sämtlicher Daten Dritter einverstanden erklären. In diesem Fall muss Ihr Antrag nicht begründet werden, da ein Drittbeteiligungsverfahren entbehrlich wird. Da sich die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens auch auf die Höhe der Gebühren auswirkt, kann ich Ihnen erst nach erfolgter Rückmeldung eine Kostenschätzung zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Antrag GZ Z14 O4010 - 0289/029 hier: Drittbeteiligungsverfahren und Gebühren [#185984] Sehr geehrteAnt…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag GZ Z14 O4010 - 0289/029 hier: Drittbeteiligungsverfahren und Gebühren [#185984]
Datum
8. Juni 2020 10:47
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ist es möglich, dass Sie mir bitte mitteilen, welche Dokumente die Auskunft umfassen würde? Sofern es möglich ist, genügt es mir, wenn Sie die einzelnen Dokumente in inhaltliche Kategorien einteilen. Ich werde versuchen meine Bitte um Auskunft entsprechend eingrenzen, sodass Sie weniger Arbeit haben. Sollte dies nicht möglich sein, so ziehe ich meinen Antrag zurück, da die Kosten und der Mehrgewinn an Informationen mir zu intransparent sind. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185984

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
AW: AW: Ihr IFG Antrag GZ Z14 O4010 - 0289/029 hier: Drittbeteiligungsverfahren und Gebühren [#185984] Sehr geehrt…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: AW: Ihr IFG Antrag GZ Z14 O4010 - 0289/029 hier: Drittbeteiligungsverfahren und Gebühren [#185984]
Datum
10. Juni 2020 15:06
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Sie die Herausgabe der Vertragsunterlagen erbeten. Ihre IFG Auskunft umfasst daher nur diese Dokumente. Eine Einteilung der Unterlagen in inhaltliche Kategorien liegt im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nicht vor - auch sind wir nach dem IFG nicht verpflichtet, derartige Unterlagen zu erstellen. Da Sie Ihre Anfrage nicht begründen wollen, was die Voraussetzung für die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens ist, sehe ich Ihre Anfrage als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen