Vertrauen in Bundsbehörden

Eine Statistik zum vergleich des Vertrauen der Bevölkerung in verschiedenen die Bundesbehörden/ Bundesanstalten.
Bevorzugt zu Autoritäten im Bereich öffentliche Sicherheit /Bevölkerungschutz.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
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Felix Alznauer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Statistik zu…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Felix Alznauer
Betreff
Vertrauen in Bundsbehörden [#244141]
Datum
21. März 2022 23:59
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Statistik zum vergleich des Vertrauen der Bevölkerung in verschiedenen die Bundesbehörden/ Bundesanstalten. Bevorzugt zu Autoritäten im Bereich öffentliche Sicherheit /Bevölkerungschutz.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Alznauer Anfragenr: 244141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244141/ Postanschrift Felix Alznauer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Alznauer
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Alznauer, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Vertrauen in Bundsbehörden
Datum
23. März 2022 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Alznauer, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15. März 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30544 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Vertrauen in Bundesbehörden (Az.: A34/1010001001-IF30544) Sehr geehrter Herr Alznauer, Sie haben mi…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Vertrauen in Bundesbehörden (Az.: A34/1010001001-IF30544)
Datum
30. März 2022 08:31
Status
Sehr geehrter Herr Alznauer, Sie haben mit Nachricht vom 21. März 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30544) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Eine Statistik zum Vergleich des Vertrauen der Bevölkerung in verschiedenen die Bundesbehörden/ Bundesanstalten. Bevorzugt zu Autoritäten im Bereich öffentliche Sicherheit/Bevölkerungsschutz. Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache in unserem Hause das Folgende mit: Eine solche Statistik produziert unser Haus nicht. Zu Ihrer Fragestellung können wir Sie lediglich auf die Lebenslagenbefragung zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit Behörden und deren Dienstleistungen der Bürokratiekostenmessung hinweisen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Lebenslagen/lebenslagenbefragung.html?nn=212472 Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@destatis.de-mail.de Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, die gewünschten Informationen nicht übermitteln zu können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]