Vertrauensdiensteverordnung - oeffentliche und auf Dauer zugaengliche Register oder Dokumente fuer die Ueberprüefung der Identitaet

Akten, die nachvollziehbar machen, welche "öffentliche und auf Dauer zugängliche Register oder Dokumente" Ihre Behörde in der Vertrauensdiensteverordnung - VDV [1] meint?

Zum Hintergrund: Der Verordnung [1] ist im §3 zu entnehmen "Soweit der Vertrauensdienstleister bei der Ausgabe qualifizierter Zertifikate die Identität oder Attribute an Hand öffentlicher und auf Dauer zugänglicher Register oder Dokumente überprüft, genügt es, dass er vermerkt, in welchses Register oder Dokument er einsicht genommen hat und ob die verarbeiteten Daten mit denen im Register übereinstimmen."

= Quellen =

[1] Vertrauensdiensteverordnung - VDV, 15.02.2019 - https://dejure.org/BGBl/2019/BGBl._I_S._114

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nachv…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Vertrauensdiensteverordnung - oeffentliche und auf Dauer zugaengliche Register oder Dokumente fuer die Ueberprüefung der Identitaet [#207363]
Datum
28. Dezember 2020 19:23
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen, welche "öffentliche und auf Dauer zugängliche Register oder Dokumente" Ihre Behörde in der Vertrauensdiensteverordnung - VDV [1] meint? Zum Hintergrund: Der Verordnung [1] ist im §3 zu entnehmen "Soweit der Vertrauensdienstleister bei der Ausgabe qualifizierter Zertifikate die Identität oder Attribute an Hand öffentlicher und auf Dauer zugänglicher Register oder Dokumente überprüft, genügt es, dass er vermerkt, in welchses Register oder Dokument er einsicht genommen hat und ob die verarbeiteten Daten mit denen im Register übereinstimmen." = Quellen = [1] Vertrauensdiensteverordnung - VDV, 15.02.2019 - https://dejure.org/BGBl/2019/BGBl._I_S._114
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 207363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207363/ Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Wall, in der Anlage übersende ich den Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihre Antrag vom 28.12.2020 zu Vertrauensdiensteverordnung - oeffentliche und auf Dauer zugaengliche Register oder Dokumente fuer die Ueberprüefung der Identitaet
Datum
28. Januar 2021 16:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall, in der Anlage übersende ich den Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Ihren Antrag vom 28.12.2021 zur Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen