Vertreterregelung bei Verhinderung des Ladrates und seines hauptamtlichen Vertreters

Anfrage an: Kreis Herford

Die Regelungen bei Verhinderung des Landrates sowie seines nach § 47 (Fn 7) Kreisordnung (KrO) für das Land Nordrhein-Westfalen gewählten Vertreters.
Wer hat die Bevollmächtigungen, sollten beide bei Entscheidungen, wie zum Beispiel ob eine Handyortung durchgeführt werden soll oder nicht, verhindert sein.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kreis Herford Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertreterregelung bei Verhinderung des Ladrates und seines hauptamtlichen Vertreters [#274228]
Datum
28. März 2023 06:30
An
Kreis Herford
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Regelungen bei Verhinderung des Landrates sowie seines nach § 47 (Fn 7) Kreisordnung (KrO) für das Land Nordrhein-Westfalen gewählten Vertreters. << Antragsteller:in >> Wer hat die Bevollmächtigungen, sollten beide bei Entscheidungen, wie zum Beispiel ob eine Handyortung durchgeführt werden soll oder nicht, verhindert sein. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274228/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertreterregelung bei Verhinderung des Ladrates und seines hauptam…
An Kreis Herford Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertreterregelung bei Verhinderung des Ladrates und seines hauptamtlichen Vertreters [#274228]
Datum
3. Mai 2023 11:55
An
Kreis Herford
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertreterregelung bei Verhinderung des Ladrates und seines hauptamtlichen Vertreters“ vom 28.03.2023 (#274228) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kreis Herford
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail mit dem Betreff „Vertreterregelung bei Verhinderung des Ladra…
Von
Kreis Herford
Betreff
AW: Vertreterregelung bei Verhinderung des Ladrates und seines hauptamtlichen Vertreters [#274228]
Datum
8. Mai 2023 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail mit dem Betreff „Vertreterregelung bei Verhinderung des Ladrates und seines hauptamtlichen Vertreters [#274228]“ wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Sie haben um Beantwortung folgender Frage gebeten: „Die Regelungen bei Verhinderung des Landrates sowie seines nach § 47 (Fn 7) Kreisordnung (KrO) für das Land Nordrhein-Westfalen gewählten Vertreters. Wer hat die Bevollmächtigungen, sollten beide bei Entscheidungen, wie zum Beispiel ob eine Handyortung durchgeführt werden soll oder nicht, verhindert sein.“ Nach Prüfung Ihres Antrags gem. § 5 IFG NRW wird Ihre Frage wie folgt beantwortet: § 47 KrO NRW sieht die Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Landrats vor und gem. § 14 der im Internet zu findenden Hauptsatzung für den Kreis Herford wird dieser durch den Kreistag für die Dauer von acht Jahren gewählt. Ein weiterer allgemeiner Vertreter ist nicht vorgesehen. Nach der internen allgemeinen Dienstordnung des Kreises Herford wird der Landrat in seiner Arbeit durch die Dezernenten im Sinne eines kollegialen Leitungsgremiums unterstützt und die Dezernatsleitungen vertreten u. a. das Dezernat im Auftrag des Landrates nach außen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Regelung getroffen wurde. Unter https://www.kreis-herford.de/KREIS-HERFORD/Kreis-und-Verwaltung/Verwaltung-und-Organisation/ finden Sie das Organigramm des Kreises Herford. Gebühren nach § 11 IFG NRW werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen