Vertretung des Landesbeauftragten

Den Namen der Person, die offiziell die Vertretung des Landesbeauftragten übernimmt. Laut Unterlagen ist dies Frau Dr. Daniela Franke. Ihr Geschäftsverteilungsplan ( https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Dokumente/GV-Plan_LfDI-RLP_20220301.pdf ) gibt aber den Namen "Eiermann" an? Daher bitte ich um Präzisierung.

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  • Datum
    22. Mai 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
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Liliana Richter-Heuss
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Namen der Person, die offiziel…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Liliana Richter-Heuss
Betreff
Vertretung des Landesbeauftragten [#279520]
Datum
22. Mai 2023 13:39
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Namen der Person, die offiziell die Vertretung des Landesbeauftragten übernimmt. Laut Unterlagen ist dies Frau Dr. Daniela Franke. Ihr Geschäftsverteilungsplan ( https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Dokumente/GV-Plan_LfDI-RLP_20220301.pdf ) gibt aber den Namen "Eiermann" an? Daher bitte ich um Präzisierung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Liliana Richter-Heuss Anfragenr: 279520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279520/
Mit freundlichen Grüßen Liliana Richter-Heuss

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erste…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0001#2023/0015-0104 LfDI.0002 Vertretung des Landesbeauftragten [#279520]
Datum
31. Mai 2023 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen