Vertretung des Landkreises im Bereichsausschuss Rettungsdienst

Anfrage an: Landratsamt Lörrach

Meine Anfrage vom März 2021 wurde im Dezember 2021 nur teilweise beantwortet. Ich habe erfahren, dass das Landratsamt Lörrach Vertreter im Bereichsausschuss Rettungsdienst hat. Wer ist diese Person und über welche Qualifikation zum Thema verfügt diese Person? Als Angestelle(r) des Kreises sollte sie zumindest für Bürger ansprechbar sein, wenn der Bereichsausschuss selbst schon sich als Geheimgremium gibt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Anfrage …
An Landratsamt Lörrach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertretung des Landkreises im Bereichsausschuss Rettungsdienst [#239221]
Datum
30. Januar 2022 13:16
An
Landratsamt Lörrach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage vom März 2021 wurde im Dezember 2021 nur teilweise beantwortet. Ich habe erfahren, dass das Landratsamt Lörrach Vertreter im Bereichsausschuss Rettungsdienst hat. Wer ist diese Person und über welche Qualifikation zum Thema verfügt diese Person? Als Angestelle(r) des Kreises sollte sie zumindest für Bürger ansprechbar sein, wenn der Bereichsausschuss selbst schon sich als Geheimgremium gibt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239221/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!