Vertrieb des Magazins „apropos“

Dokumente (z. B. Ausschreibung, Rechnungen, Kostenaufstellung) zum Druck und Vertrieb des durch Ihr Haus erstellten Magazins „apropos“.

Zur Beantwortung der Anfrage sind für mich die Gesamtkosten inkl. Porto sowie die Größe der Auflage für eine aktuelle Ausgabe ausreichend.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Mai 2022
  • Frist
    2. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrieb des Magazins „apropos“ [#250253]
Datum
31. Mai 2022 14:00
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente (z. B. Ausschreibung, Rechnungen, Kostenaufstellung) zum Druck und Vertrieb des durch Ihr Haus erstellten Magazins „apropos“. Zur Beantwortung der Anfrage sind für mich die Gesamtkosten inkl. Porto sowie die Größe der Auflage für eine aktuelle Ausgabe ausreichend.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/250253/upload/6c4b56d76dcc53ef53c72f3d0122e2326ec95441/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrieb des Magazins „apropos““ vom 31.05.202…
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#250253]
Datum
7. Juli 2022 12:28
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrieb des Magazins „apropos““ vom 31.05.2022 (#250253) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Universitätsklinikum Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> danke für die Mail. Ihr Ansinnen ist irritierend und ist natürlich mit Ve…
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
WG: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#250253]
Datum
8. Juli 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort
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2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> danke für die Mail. Ihr Ansinnen ist irritierend und ist natürlich mit Verweis auf § 8 des IFG NRW abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ihre Antwort ist irritierend, dementsprechend möchte…
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#250253]
Datum
10. Juli 2022 23:25
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ihre Antwort ist irritierend, dementsprechend möchte ich um einen Ablehnungsbescheid nach VwVfG bitten. Dieser ist insbesondere mit einer Begründung der Ablehnung sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/250253/upload/6c4b56d76dcc53ef53c72f3d0122e2326ec95441/
Universitätsklinikum Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> Krankenhäuser, und hier vor allem Uniklinika durch ihren Dreiklang aus Le…
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
AW: WG: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#250253]
Datum
11. Juli 2022 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Krankenhäuser, und hier vor allem Uniklinika durch ihren Dreiklang aus Lehre, Forschung und Versorgung, stehen unter einem hohen Veränderungsdruck und agieren in einem vom Gesetzgeber initiierten Verdrängungswettbewerb. Fast ein Drittel der Kliniken, so schreibt es der SWR<https://eur02.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.swr.de%2Fswraktuell%2Fbaden-wuerttemberg%2Ffinanzielle-situation-krankenhaeuser-bw-schlecht-102.html&data=05%7C01%7C%7C1e43960963a14c02d21408da4eb5e648%7C5a6d5ee56edf4a26ba93f5872dbb9614%7C0%7C0%7C637908840402640700%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=hsvszCNahJqKRX4su7R1PS%2BUJMv1f92GIYc6IuQ886Q%3D&reserved=0>, ist von Insolvenz bedroht. Die Ursachen reichten von politischen Vorgaben wie der Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen und der Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den DRGs über die seit 2016 sinkenden Fallzahlen bis zur unzureichenden Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer. Schlüsselthemen sind hierbei nicht nur die Akquise von Patienten, sondern vor allem auch die Anwerbung von Fachpersonal. Aktuell findet beispielsweise an den Uniklinika in NRW ein vehementer Streik rund um die Themen Arbeitsverdichtung und Fachkräftemangel statt. Hier wird künftig noch mehr Fachpersonal benötigt werden. Ausreichend gut geschultes Fachpersonal und ein entsprechender Patientenmix sind die kritischen Erfolgsbedingungen für das Krankenhauswesen der letzten Jahre und werden es auch künftig sein, wie eine Analyse der Krankenhausstudie<https://eur02.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.aerzteblatt.de%2Fnachrichten%2F104466%2FFachkraeftemangel-fuehrt-zu-grossen-Sorgen-bei-Krankenhaeusern&data=05%7C01%7C%7C1e43960963a14c02d21408da4eb5e648%7C5a6d5ee56edf4a26ba93f5872dbb9614%7C0%7C0%7C637908840402640700%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=XBZqm3cWwwSm5xMn6zz1UbKHOu4vOy3pN%2BHNcTq78xs%3D&reserved=0> (anbei auch eine Studie dazu) zeigt. Wir verweisen hierzu auch auf das regelmäßig erhobene Krankenhaus-Barometer<https://eur02.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.dki.de%2Fbarometer%2Fkrankenhaus-barometer&data=05%7C01%7C%7C1e43960963a14c02d21408da4eb5e648%7C5a6d5ee56edf4a26ba93f5872dbb9614%7C0%7C0%7C637908840402640700%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=xzqcETOC0c589DIhgu7oAQkF90AA%2FyBHqnRh7tDNOJo%3D&reserved=0> der Deutschen Krankenhausgesellschaft, in dem diese Zusammenhänge wiederholt durch Befragungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren umfassend empirisch belegt wurden (siehe das aktuelle Gutachten, konkret die Seiten 23ff.). Konkret: Nur ein einziges Intensivbett, das aufgrund einer nichtbesetzten Pflegestelle nicht betrieben werden kann, verursacht für unser Haus Einnahmeausfälle von mehreren tausend Euro. Aktuell haben wir allein im Intensivbereich mindestens 35 Betten, die wir aus den genannten Gründen nicht betreiben können. Dies setzt sich im Bereich der Normalstationen fort. Wir benötigen aber auch MFAs, Pflegepädagogen, IT-Fachleute, Elektriker, Ärzte, Case Manager, Logopäden und viele mehr. Umgekehrt benötigen wir als Universitätsmedizin auch eine entsprechend heterogene Patientenschaft, um die Vielfalt unserer medizinischen Angebote wirtschaftlich betreiben zu können. Sind einzelne Bereiche kaum oder wenig nachgefragt, können diese Angebote nicht weiter vorgehalten werden. Um auch hier ein konkretes Beispiel zu nennen, mussten wir aus diesen Gründen erst kürzlich die Klinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin schließen. Das Magazin apropos wendet sich nun an Patienten, aber vor allem auch an künftige Mitarbeitende. Das Magazin ist von Beginn an zentrales Element unserer Recruiting-Strategie für künftige Fachkräfte sowie für die Anwerbung von potentiellen Patienten, die einer spezialärztlichen Versorgung bedürfen. Die Kosten hierfür, es fallen übrigens nur Kosten für Druck und Vertrieb an, sind in höchstem Maße wettbewerbsrelevant, da wir damit vor allem im regionalen Wettbewerb der Häuser untereinander ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal haben. „War for Talents“ nennt man diesen Kampf um Fachkräfte bisweilen, es bedeutet den zunehmenden Wettbewerb der Unternehmen um die besten Kandidaten im Fachkräftemangel. Vor allem aber sind die Recruiting-Strategien (sprich: der Marketing-Mix, die Kanäle, die Kosten, die Frequenz) im besten Sinne des Wortes Betriebsgeheimnisse. Im Blick auf die angefragten Kosten für das Heft verweisen wir daher auch auf § 8 IFG NRW („Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“). Hier heißt es: „Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.“ Angesichts des Ausmaßes des Fachkräftemangels in deutschen Krankenhäusern und der akuten finanziellen Belastungen, die vor allem für die Uniklinika damit einhergehen, wäre der Wettbewerbsnachteil durch Verlust eines Alleinstellungsmerkmals und der wirtschaftliche Schaden, der durch die Offenbarung dieser Daten im regionalen und überregionalen Wettbewerbsumfeld entstünde, erheblich, da dieses Magazin eine integrale Funktion für die Anwerbung von Patienten und Mitarbeitenden erfüllt. Ihrem Begehren nach Ausweis und Publikation der Kosten können wir daher nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die weiteren Ausführungen. Allerdings ist der von Ihnen ergangene …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#250253]
Datum
11. Juli 2022 13:39
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die weiteren Ausführungen. Allerdings ist der von Ihnen ergangene Bescheid noch immer ohne eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung ergangen. Dementsprechend möchte ich hier um Abhilfe bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/250253/upload/6c4b56d76dcc53ef53c72f3d0122e2326ec95441/
Universitätsklinikum Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Auskunftsanspruch haben wir mit unserer E-Mail vom 11.07.2022 (sie…
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
AW: WG: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#250253]
Datum
12. Juli 2022 10:30
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
awwgvertriebdesmagazinsapropos250.eml
902,9 KB
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2,9 KB
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Auskunftsanspruch haben wir mit unserer E-Mail vom 11.07.2022 (siehe anbei) und der darin enthaltenen Begründung abgelehnt und Ihnen hierbei den umfassenden krankenhausrechtlichen Kontext erläutert. Ihrer Bitte um Erteilung einer Rechtsbehelfsbelehrung werden wir nicht nachkommen. Es bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen, unseren Umgang mit Ihrer Anfrage rechtlich prüfen zu lassen. Wir sehen aber Ihr Informationsbedürfnis durch unsere Bemühungen als ausreichend erfüllt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube sie missverstehen mich. Die Ablehnung meines Antrages auf Informationsz…
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#250253]
Datum
12. Juli 2022 13:18
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube sie missverstehen mich. Die Ablehnung meines Antrages auf Informationszugang ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt nach §35 VwVfG NRW i.V. §70 VwGO. Diesem ist nach §37 VwVfG eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen. In dieser Belehrung müssen nach §58 VwGO "der Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist" enthalten sein. Dies ist in diesem Fall allerdings nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/250253/upload/6c4b56d76dcc53ef53c72f3d0122e2326ec95441/

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Universitätsklinikum Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Die fehlende oder fehlerhafte Recht…
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
AW: WG: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#250253]
Datum
12. Juli 2022 14:47
Status
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2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Die fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung hat für Sie den Vorteil, dass sich die Frist, Rechtsmittel einzulegen, verlängert. Sie können somit Ihre rechtlichen Beanstandungen binnen Jahresfrist geltend machen. Ob Ihr Klagebegehren zu einer anderslautenden Auskunftsverpflichtung unseres Hauses führt, wird der von Ihnen geführte Rechtsstreit zeigen. Mit freundlichen Grüßen