Vertrieb des Magazins „apropos“

Dokumente (z. B. Ausschreibung, Rechnungen, Kostenaufstellung) zum Druck und Vertrieb des durch Ihr Haus erstellten Magazins „apropos“.

Zur Beantwortung der Anfrage sind für mich die Gesamtkosten inkl. Porto sowie die Größe der Auflage für eine aktuelle Ausgabe ausreichend.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrieb des Magazins „apropos“ [#245347]
Datum
2. April 2022 16:22
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente (z. B. Ausschreibung, Rechnungen, Kostenaufstellung) zum Druck und Vertrieb des durch Ihr Haus erstellten Magazins „apropos“. Zur Beantwortung der Anfrage sind für mich die Gesamtkosten inkl. Porto sowie die Größe der Auflage für eine aktuelle Ausgabe ausreichend.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245347/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrieb des Magazins „apropos““ vom 02.04.2022 (#245347) …
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#245347]
Datum
6. Mai 2022 23:02
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrieb des Magazins „apropos““ vom 02.04.2022 (#245347) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrieb des Magazins „apropos““ vom 02.04.202…
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#245347]
Datum
26. Mai 2022 12:34
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrieb des Magazins „apropos““ vom 02.04.2022 (#245347) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Universitätsklinikum Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Email. Ihre Anfrage wurde an die Stabsstelle Ko…
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
AW: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#245347]
Datum
26. Mai 2022 12:43
Status
Warte auf Antwort
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3,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Email. Ihre Anfrage wurde an die Stabsstelle Kommunikation weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Universitätsklinikum Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Mail. Ihr Ansinnen ist irritierend und ist natürlich mit Verweis auf…
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
WG: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#245347]
Datum
27. Mai 2022 09:03
Status
Warte auf Antwort
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3,4 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Mail. Ihr Ansinnen ist irritierend und ist natürlich mit Verweis auf § 8 des IFG NRW abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mir erschließt sich leider nicht, wieso die Nennung von Gesamtkosten mehrerer Diens…
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#245347]
Datum
28. Mai 2022 09:29
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mir erschließt sich leider nicht, wieso die Nennung von Gesamtkosten mehrerer Dienstleistungen einen wirtschaftlichen Schaden verursachen sollte. M. E. ist dies nur der Fall, wenn Sie die Kosten aufschlüsseln würden. Insofern bitte ich Sie, die Informationen bereitzustellen, bzw. Ihre Ablehnung zu begründen (Vgl. § 5 Abs. 2 S. 2 IFG NRW). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Universitätsklinikum Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> danke für die Mail. Das sind selbstverständlich Betriebsgeheimnisse, das …
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
Re: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#245347]
Datum
28. Mai 2022 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> danke für die Mail. Das sind selbstverständlich Betriebsgeheimnisse, das ist evident. Wir empfinden Ihre Anfrage als unseriös und werden die Konversation mit Ihnen an dieser Stelle abbrechen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrieb des Magazins „apropos““ [#245347]
Datum
28. Mai 2022 11:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/245347/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie eine Herausgabe von Informationen zur Produktion und zum Versand einer internen Zeitschrift an Haushalte des umliegenden Gebietes pauschal mit Verweis auf § 8 IFG NRW ablehnt, ohne dies gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 IFG NRW zu begründen. Ferner versagt die öffentliche Stelle eine weitere Kommunikation, sodass es mir unmöglich erscheint, einen entsprechend begründeten und rechtswirksamen Bescheid zu erwirken. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 245347.pdf - 2022-05-26_2-image003.jpg - 2022-05-27_1-image002.png Anfragenr: 245347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245347/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.05.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrieb des Magazins „apropos““ [#245347]
Datum
30. Mai 2022 06:59
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.05.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-3881/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-3881/22 „Vertrieb des Magazins „apropos“
Datum
15. Juni 2022 07:03
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.11-3881/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Eingabe wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie teilen in Ihrer Eingabe u.a. mit, dass es Ihnen unmöglich erscheint, einen entsprechend begründeten und rechtswirksamen Bescheid zu erwirken. Ich bitte Sie gegenüber der öffentlichen Stelle Ihre Postanschrift anzugeben, damit Sie den Bescheid erhalten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedaure, dass Sie meine „Anfrage als unseriös“ empfinden und die Konversation a…
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-3881/22 „Vertrieb des Magazins „apropos“ [#245347]
Datum
15. Juni 2022 08:45
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedaure, dass Sie meine „Anfrage als unseriös“ empfinden und die Konversation abbrechen möchten. Zur weiteren Prüfung bitte ich Sie daher nach § 5 Abs. 2 IFG NRW um einen Ablehnungsbescheid, vorzugsweise an diese E-Mail-Adresse, hilfsweise an die untenstehende postalische Anschrift. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245347/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Az.: 209.2.3.1.11-3881/22 Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihren Hinweis zu meiner o. a. Anfra…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-3881/22 „Vertrieb des Magazins „apropos“ [#245347]
Datum
15. Juni 2022 08:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 209.2.3.1.11-3881/22 Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihren Hinweis zu meiner o. a. Anfrage. Meine Anschrift habe ich der öffentlichen Stelle soeben mitgeteilt. Über den Fortgang werde ich Sie unaufgefordert informieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245347/
Universitätsklinikum Aachen
Sehr [geschwärzt], danke für die Mail. Mir war gar nicht bewusst, dass Sie auch in Aachen leben. Damit dürfte Ihn…
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-3881/22 „Vertrieb des Magazins „apropos“ [#245347]
Datum
15. Juni 2022 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,4 KB


Sehr [geschwärzt], danke für die Mail. Mir war gar nicht bewusst, dass Sie auch in Aachen leben. Damit dürfte Ihnen die Sachlage, die wir Ihnen nachstehend ausgeführt haben, ja hinlänglich bekannt sein. Den Sachverhalt werden wir auch gegenüber [geschwärzt], Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), analog begründen. Krankenhäuser, und hier vor allem Uniklinika durch ihren Dreiklang aus Lehre, Forschung und Versorgung, stehen unter einem hohen Veränderungsdruck und agieren in einem vom Gesetzgeber initiierten Verdrängungswettbewerb. Fast ein Drittel der Kliniken, so schreibt es der SWR<https://eur02.safelinks.protection.ou...>, ist von Insolvenz bedroht. Die Ursachen reichten von politischen Vorgaben wie der Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen und der Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den DRGs über die seit 2016 sinkenden Fallzahlen bis zur unzureichenden Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer. Schlüsselthemen sind hierbei nicht nur die Akquise von Patienten, sondern vor allem auch die Anwerbung von Fachpersonal. Aktuell findet beispielsweise an den Uniklinika in NRW ein vehementer Streik rund um die Themen Arbeitsverdichtung und Fachkräftemangel statt. Hier wird künftig noch mehr Fachpersonal benötigt werden. Ausreichend gut geschultes Fachpersonal und ein entsprechender Patientenmix sind die kritischen Erfolgsbedingungen für das Krankenhauswesen der letzten Jahre und werden es auch künftig sein, wie eine Analyse der Krankenhausstudie<https://eur02.safelinks.protection.ou...> (anbei auch eine Studie dazu) zeigt. Wir verweisen hierzu auch auf das regelmäßig erhobene Krankenhaus-Barometer<https://eur02.safelinks.protection.ou...> der Deutschen Krankenhausgesellschaft, in dem diese Zusammenhänge wiederholt durch Befragungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren umfassend empirisch belegt wurden (siehe das aktuelle Gutachten, konkret die Seiten 23ff.). Konkret: Nur ein einziges Intensivbett, das aufgrund einer nichtbesetzten Pflegestelle nicht betrieben werden kann, verursacht für unser Haus Einnahmeausfälle von mehreren tausend Euro. Aktuell haben wir allein im Intensivbereich mindestens 35 Betten, die wir aus den genannten Gründen nicht betreiben können. Dies setzt sich im Bereich der Normalstationen fort. Wir benötigen aber auch MFAs, Pflegepädagogen, IT-Fachleute, Elektriker, Ärzte, Case Manager, Logopäden und viele mehr. Umgekehrt benötigen wir als Universitätsmedizin auch eine entsprechend heterogene Patientenschaft, um die Vielfalt unserer medizinischen Angebote wirtschaftlich betreiben zu können. Sind einzelne Bereiche kaum oder wenig nachgefragt, können diese Angebote nicht weiter vorgehalten werden. Um auch hier ein konkretes Beispiel zu nennen, mussten wir aus diesen Gründen erst kürzlich die Klinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin schließen. Das Magazin Apropos wendet sich nun an Patienten, aber vor allem auch an künftige Mitarbeiter. Das Magazin ist von Beginn an zentrales Element unserer Recruiting-Strategie für künftige Fachkräfte sowie für die Anwerbung von potentiellen Patienten, die einer spezialärztlichen Versorgung bedürfen. Die Kosten hierfür, es fallen übrigens nur Kosten für Druck und Vertrieb an, sind in höchstem Maße wettbewerbsrelevant, da wir damit vor allem im regionalen Wettbewerb der Häuser untereinander ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal haben. „War for Talents“ nennt man diesen Kampf um Fachkräfte bisweilen, es bedeutet den zunehmenden Wettbewerb der Unternehmen um die besten Kandidaten im Fachkräftemangel. Vor allem aber sind die Recruiting-Strategien (sprich: der Marketing-Mix, die Kanäle, die Kosten, die Frequenz) im besten Sinne des Wortes Betriebsgeheimnisse. Im Blick auf die angefragten Kosten für das Heft verweisen wir daher auch auf § 8 IFG NRW („Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“). Hier heißt es: „Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.“ Angesichts des Ausmaßes des Fachkräftemangels in deutschen Krankenhäusern und der akuten finanziellen Belastungen, die vor allem für die Uniklinika damit einhergehen, wäre der Wettbewerbsnachteil durch Verlust eines Alleinstellungsmerkmals und der wirtschaftliche Schaden, der durch die Offenbarung dieser Daten im regionalen und überregionalen Wettbewerbsumfeld entstünde, erheblich, da dieses Magazin eine integrale Funktion für die Anwerbung von Patienten und Mitarbeitenden erfüllt. Ihrem Begehren nach Ausweis und Publikation der Kosten können wir daher nicht entsprechen. Wir danken für Austausch und verbleiben mit besten Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] & [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-3881/22 209.2.3.1.11-3881/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr <<…
209.2.3.1.11-3881/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in >> die informationspflichtige Stelle hatte Ihnen inzwischen trotzdem ausführlich geantwortet. Die genannten Ablehnungsgründe halte ich für tragbar und schließe den Vorgang damit ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die ihre ausgeführte Begründung und verbleibe. Mit freundlich…
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrieb des Magazins „apropos“ [#245347]
Datum
24. Juni 2022 22:31
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die ihre ausgeführte Begründung und verbleibe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245347/

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Az. 209.2.3.1.11-3881/22 Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Vermittlung. Mit freundlichen G…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-3881/22 „Vertrieb des Magazins „apropos“ [#245347]
Datum
24. Juni 2022 22:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. 209.2.3.1.11-3881/22 Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245347/