Vertriebsvertrag für die "Nachrichten für Luftfahrer"

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Den Vertriebsvertrag der "Nachrichten für Luftfahrer" mit der Firma "R. Eisenschmidt GmbH". Sollten Teile des Vertrages Geschäftsgeheimnisse berühren, bitte ich Sie diese zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vertriebsvertrag der "Nachri…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertriebsvertrag für die "Nachrichten für Luftfahrer" [#278877]
Datum
14. Mai 2023 20:15
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertriebsvertrag der "Nachrichten für Luftfahrer" mit der Firma "R. Eisenschmidt GmbH". Sollten Teile des Vertrages Geschäftsgeheimnisse berühren, bitte ich Sie diese zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/278877/upload/b79fdb125a540e30abadfbc746e7cc1c3d7ec964/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 14.05.2023, d…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Vertriebsvertrag für die "Nachrichten für Luftfahrer" [#278877]
Datum
15. Mai 2023 19:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 14.05.2023, die heute bei uns eingegangen ist. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt. Ich werte Ihre …
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Vertriebsvertrag für die "Nachrichten für Luftfahrer" [#278877]
Datum
30. Mai 2023 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt. Ich werte Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als kostenfreie, auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte: Das Luftfahrt-Bundesamt ist für den Vertriebsvertrag für die Nachrichten für Luftfahrer nicht zuständig. Entsprechende Daten sind nicht vorhanden. Ansonsten können wir nur auf die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und/oder dem Bundesamt für Flugsicherung BAF verweisen. Sollten Sie einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem Informationszugangsgesetz (IFG) wünschen, teilen Sie uns dies bitte separat mit. Ein förmlicher Bescheid nach dem IFG eröffnet die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Mit freundlichen Grüßen