Verunreinigung des Trinkwassers
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich insbesondere aufgrund § 18 der TrinkwV an Sie als zuständige Stelle.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
• Wann wurde das Gesundheitsamt Esslingen über die Verunreinigung des Trinkwassers durch Coliforme Bakterien und E-Coli in den Ortsnetzen der Gemeinden Deizisau und Köngen informiert?
• Welche Anzahl an Coliformen Bakterien/100 ml wurden festgestellt; wo? [vgl. Anlage 3 (zu § 7 und § 14 Absatz 3) der TrinkwV]
• Wie hoch war der festgestellte Wert an E-Coli (Escherichia coli)?
• Wurde eine systemische Kontamination nachgewiesen?
• Ist die Ursache der Verunreinigung bekannt?
• Welche Maßnahmen ergriff es daraufhin? [vgl. § 20; § 5 (4) bzw. (5) der TrinkwV]
- wurden Experten einbezogen oder angehört?
- wurden weitere Anordnungen nach § 20 der TrinkwV getroffen?
• Werden aufgrund der Verunreinigungen nun Sanierungen oder andere Maßnahmen angeordnet?
• Wann wurden evtl. Desinfektionsmaßnahmen rückgenommen?
• Wurden weitere/höhere Behörden unterrichtet oder waren mit einbezogen?
• Welche Empfehlungen wurden an die betroffenen Gemeinden der Ortsnetze abgegeben?
• Wann wurde die Information der Bevölkerung veranlasst?
• Senden Sie mir bitte die Anzeige nach § 13 der TrinkwV zu, sofern zutreffend.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum8. September 2019
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8. Oktober 2019
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