Verunreinigung durch Vogelkot / Verhütung übertragbarer Krankheiten
Die öffentlichen Verkehrswege der Bahnsteige des Bahnhofes Neumünster sind massiv und über längere Zeiträume mit Vogelkot verunreinigt.
Augenscheinlich finden keine Reinigungsarbeiten des Betreibers statt, so dass die Vogelkotanhaftungen lediglich durch Witterungseinflüsse vom Gehweg beseitigt werden.
Ist es u. a. zur Verhütung von Infektionskrankenheiten erforderlich das durch den Betreiber geeignete Maßnahmen (regelmäßige Reiniung, bzw. durch bauliche Maßnahme, Montage von Vogelschutznetzen im Bereich der Bahnsteigüberdachung) im Rahmen der Gewahrenabwehr ergriffen werden?
Wer ist für die behördliche Kontrolle zuständig?
Anfrage erfolgreich
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Datum18. April 2016
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18. Mai 2016
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