Verunreinigung durch Vogelkot / Verhütung übertragbarer Krankheiten

Anfrage an: Stadt Neumünster

Die öffentlichen Verkehrswege der Bahnsteige des Bahnhofes Neumünster sind massiv und über längere Zeiträume mit Vogelkot verunreinigt.

Augenscheinlich finden keine Reinigungsarbeiten des Betreibers statt, so dass die Vogelkotanhaftungen lediglich durch Witterungseinflüsse vom Gehweg beseitigt werden.

Ist es u. a. zur Verhütung von Infektionskrankenheiten erforderlich das durch den Betreiber geeignete Maßnahmen (regelmäßige Reiniung, bzw. durch bauliche Maßnahme, Montage von Vogelschutznetzen im Bereich der Bahnsteigüberdachung) im Rahmen der Gewahrenabwehr ergriffen werden?

Wer ist für die behördliche Kontrolle zuständig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2016
  • Frist
    18. Mai 2016
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die öffent…
An Stadt Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verunreinigung durch Vogelkot / Verhütung übertragbarer Krankheiten [#16446]
Datum
18. April 2016 21:45
An
Stadt Neumünster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die öffentlichen Verkehrswege der Bahnsteige des Bahnhofes Neumünster sind massiv und über längere Zeiträume mit Vogelkot verunreinigt. Augenscheinlich finden keine Reinigungsarbeiten des Betreibers statt, so dass die Vogelkotanhaftungen lediglich durch Witterungseinflüsse vom Gehweg beseitigt werden. Ist es u. a. zur Verhütung von Infektionskrankenheiten erforderlich das durch den Betreiber geeignete Maßnahmen (regelmäßige Reiniung, bzw. durch bauliche Maßnahme, Montage von Vogelschutznetzen im Bereich der Bahnsteigüberdachung) im Rahmen der Gewahrenabwehr ergriffen werden? Wer ist für die behördliche Kontrolle zuständig?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Neumünster
Ihre E-Mail vom 18.04.2016 Verunreinigung durch Vogelkot / Verhütung übertragbarer Krankheiten Sehr geehrtAntrag…
Von
Stadt Neumünster
Betreff
Ihre E-Mail vom 18.04.2016
Datum
21. April 2016 13:51
Status
Warte auf Antwort
Verunreinigung durch Vogelkot / Verhütung übertragbarer Krankheiten Sehr geehrtAntragsteller/in in obiger Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 18.04.2016, gerichtet an den Oberbürgermeister der Stadt Neumünster, Herrn Dr. Tauras. Ich habe diese an den zuständigen Fachdienst mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Sobald die Stellungnahme vorliegt, erhalten Sie unverzüglich Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Neumünster
Ihre Mail vom 18.04.2016 an den Oberbürgermeister der Stadt Neumünster, hier Verunreinigung durch Vogelkot Sehr ge…
Von
Stadt Neumünster
Betreff
Ihre Mail vom 18.04.2016 an den Oberbürgermeister der Stadt Neumünster, hier Verunreinigung durch Vogelkot
Datum
16. Juni 2016 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in Sie teilten uns mit Ihrer Mail vom 18.04.2016 mit, dass die Verkehrswege der Bahnsteige des Bahnhofes Neumünster durch Vogelkot verunreinigt sind. Die Sauberkeit und die Verkehrssicherheit der Bahnsteige des Bahnhofes liegen in der Verantwortung des Eigentümers / des Betreibers. Der Bahn ist das Problem seit längerem bekannt; die Bahn hat bereits einmal eine "Vergrämung" der Tauben durchgeführt. Die Abteilung Tiefbau führt aus unterschiedlichsten Gründen regelmäßig Gespräche mit der Bahn. Bei unserem nächsten Gespräch werden wir dieses erneut ansprechen. Die Bahnhofsunterführung (Kuhberg) - hier der Straßenraum - säubert regelmäßig die Stadt Neumünster. Die Reinigungen der Leuchten werden in Kürze durch eine Spezialfirma erfolgen. Der Auftrag hierfür wird durch die Stadt Neumünster erteilt. Mit freundlichen Grüßen