Verursachte Kosten durch Militärische Einheiten

Wie man der Regierungspressekonferenz vom 12.08.2015 entnehmen konnte, war es dort nicht möglich die Verantwortliche Stelle zu nennen. Dort ging es in dem speziellen Fall um den Absturz eines US Militärjets und die Frage wer die Kosten für Aufräumarbeiten usw. übernimmt.

Ich bitte daher um Übersendung einer Aufstellung, für welche in Deutschland stationierten Militärischen Einheiten, Kosten durch Schäden/Aufräumarbeiten auf Deutschem Boden entstanden sind. Vorzugsweise nach den jeweiligen Ländern sortiert. Und von wem diese getragen werden.

Sollten diese Kosten von der Bundesrepublik Deutschland getragen werden, bitte ich um Information, über welchen Posten im Haushalt diese gedeckt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. August 2015
  • Frist
    15. September 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie man der Regi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verursachte Kosten durch Militärische Einheiten [#11036]
Datum
12. August 2015 22:02
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie man der Regierungspressekonferenz vom 12.08.2015 entnehmen konnte, war es dort nicht möglich die Verantwortliche Stelle zu nennen. Dort ging es in dem speziellen Fall um den Absturz eines US Militärjets und die Frage wer die Kosten für Aufräumarbeiten usw. übernimmt. Ich bitte daher um Übersendung einer Aufstellung, für welche in Deutschland stationierten Militärischen Einheiten, Kosten durch Schäden/Aufräumarbeiten auf Deutschem Boden entstanden sind. Vorzugsweise nach den jeweiligen Ländern sortiert. Und von wem diese getragen werden. Sollten diese Kosten von der Bundesrepublik Deutschland getragen werden, bitte ich um Information, über welchen Posten im Haushalt diese gedeckt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Ihre Anfrage vom 12. August 2015 (über "FragdenStaat.de"…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Ihre Anfrage vom 12. August 2015 (über "FragdenStaat.de")
Datum
24. August 2015 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
IUD I 4 39-22-17 - IFG - Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Ihre Anfrage vom 12. August 2015 (über "FragdenStaat.de") Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 12. August 2015, die ich zur weiteren Bearbeitung erhalten habe. Nach Prüfung Ihres Begehrens möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Abgeltung der von den Gaststreitkräften verursachten Schäden die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die zuständige Stelle ist. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Anfrage dorthin zu wenden. Eine Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung für derartige Fragen ist nicht gegeben. Im Auftrag