Verwaltung des TETRA-Netzes des Polizeipräsidium Südhessen

Anfrage an: Hessische Polizei

Fragen an das Hessisches Polizeipräsidium für Technik (HPT), Autorisierte Stelle:

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennungen (MNC):

342 Polizeipräsidium Südhessen

Das oben genannten TETRA-Netze wird ausdrücklich nicht von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) verwaltet.
Siehe dazu auch:
https://fragdenstaat.de/a/141152

Meine Fragen:

Frage 1):
Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrer Dienststelle verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?

Frage 2)
Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?

Frage 3)
Aus welchem Grund hat das Polizeipräsidium Südhessen ein eigenes TETRA-Netz mit separater TETRA Mobile Netzkennungen (MNC), das Polizeipräsidium Nordhessen jedoch nicht ?

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an das He…
An Hessische Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltung des TETRA-Netzes des Polizeipräsidium Südhessen [#167568]
Datum
30. September 2019 10:32
An
Hessische Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an das Hessisches Polizeipräsidium für Technik (HPT), Autorisierte Stelle: Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennungen (MNC): 342 Polizeipräsidium Südhessen Das oben genannten TETRA-Netze wird ausdrücklich nicht von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) verwaltet. Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/141152 Meine Fragen: Frage 1): Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrer Dienststelle verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Frage 2) Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Frage 3) Aus welchem Grund hat das Polizeipräsidium Südhessen ein eigenes TETRA-Netz mit separater TETRA Mobile Netzkennungen (MNC), das Polizeipräsidium Nordhessen jedoch nicht ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessische Polizei
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen zur Verwaltung des TETRA-Netzes des Po…
Von
Hessische Polizei
Betreff
Verwaltung des TETRA-Netzes des Polizeipräsidium Südhessen [#167568] | Ihre Anfrage vom 30.09.2019
Datum
9. Oktober 2019 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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924 Bytes
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10,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen zur Verwaltung des TETRA-Netzes des Polizeipräsidiums Südhessen. Der Polizei Hessen ist die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 30. September 2019 ein wichtiges Anliegen. Im Sicherheitsinteresse des Landes Hessen sowie im Interesse der Bürger betreibt die Hessische Polizei Verschlüsselungen nach dem aktuellen Stand der Technik als ein Baustein der Informationssicherheit. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet jedoch gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind. Ihr Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 UIG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Abgesehen davon sind Landesbehörden keine informationspflichtigen Stellen i.S.d. § 1 Abs. 2 UIG. Aus den vorgenannten Gründen kann Ihre Frage leider nicht im Detail beantwortet werden. Ich danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
An Hessische Polizei Details
Von
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Betreff
AW: Verwaltung des TETRA-Netzes des Polizeipräsidium Südhessen [#167568] | Ihre Anfrage vom 30.09.2019 [#167568]
Datum
13. Oktober 2019 22:16
An
Hessische Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>