Verwaltungs-PKI / qualifizierter Vertrauensdienst gemäß eIDAS-VO

handelt es sich bei der von Ihnen betriebenen "Verwaltungs-PKI" bzw. Wurzelzertifizierungstelle "PCA-1-Verwaltung", die bspw. Wurzelzertifikate wie "PCA-1-Verwaltung-20" ausstellt, um einen qualifizierten Vertrauensdienst i.S.d. Art. 3 Nr. 17 eIDAS-VO?

Wenn dies nicht der Fall sein sollte: wieso? Und ist dies in Zukunft beabsichtigt?

Hintergrund meiner Anfrage ist, dass auf meinem Privatcomputer nun mehrfach Behördenmails als "nicht vertrauenswürdig" eingestuft wurden, weil mit S/MIME-Zertifikaten signiert waren, die vom Wurzelzertifikat "PCA-1-Verwaltung-20" abgeleitet sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2023
  • Frist
    16. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: handelt es sich bei der von Ihnen bet…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungs-PKI / qualifizierter Vertrauensdienst gemäß eIDAS-VO [#270262]
Datum
14. Februar 2023 15:05
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
handelt es sich bei der von Ihnen betriebenen "Verwaltungs-PKI" bzw. Wurzelzertifizierungstelle "PCA-1-Verwaltung", die bspw. Wurzelzertifikate wie "PCA-1-Verwaltung-20" ausstellt, um einen qualifizierten Vertrauensdienst i.S.d. Art. 3 Nr. 17 eIDAS-VO? Wenn dies nicht der Fall sein sollte: wieso? Und ist dies in Zukunft beabsichtigt? Hintergrund meiner Anfrage ist, dass auf meinem Privatcomputer nun mehrfach Behördenmails als "nicht vertrauenswürdig" eingestuft wurden, weil mit S/MIME-Zertifikaten signiert waren, die vom Wurzelzertifikat "PCA-1-Verwaltung-20" abgeleitet sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270262/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich aus hiesi…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Verwaltungs-PKI / qualifizierter Vertrauensdienst gemäß eIDAS-VO [#270262]
Datum
22. Februar 2023 18:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich aus hiesiger Sicht nicht um eine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), sondern um ein allgemeines Auskunftsersuchen. Wir beabsichtigten daher, Ihre Anfrage an das Service-Center des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu Bearbeitung weiterzuleiten. Sie erhalten von dort eine Beantwortung Ihrer Fragen. Sofern Sie keine Weiterleitung an das Service-Center, sondern eine rechtsmittelfähige Entscheidung nach dem IFG wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht bis zum 01.03.2023. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail an das BSI. Die Verwaltungs-PKI (V-PKI) is…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Verwaltungs-PKI / qualifizierter Vertrauensdienst gemäß eIDAS-VO [#270262]
Datum
8. März 2023 15:13
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail an das BSI. Die Verwaltungs-PKI (V-PKI) ist kein qualifizierter Vertrauensdienst i.S.d. Art. 3 Nr. 17 eIDAS-VO. Die V-PKI dient vorwiegend der Absicherung der Kommunikation zwischen Behörden aus Bund, Ländern und Kommunen. Aus der Einleitung der aktualisierten Policy (gültig ab 01.01.2024): "Mit dem Betrieb einer Wurzelzertifizierungsstelle (Root-CA) stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Zertifizierungsstellen (CA) der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen) Dienstleistungen für eine zertifikatsbasierte Schlüsselinfrastruktur (PKI) bundesweit zur Verfügung. Diese wird „PKI-1-Verwaltung“ (V-PKI) genannt. Diese CAs können sowohl von den Behörden selbst als auch von kommerziellen Dienstleistern betrieben werden. Die Dienstleistungen beinhalten primär die Ausstellung von CA-Zertifikaten und die Verwaltung der hierfür nötigen Zertifizierungs- und Registrierungs-Prozesse sowie Vorgaben für die gesamte PKI." Die aktuell gültige Policy enthält sinngemäß dieselben Aussagen. Die zukünftige Ausrichtung der V-PKI wird vom Bundesministerium der Inneren mit Vertretern der Länder bestimmt. Kommen Sie bei weiteren Fragen gerne wieder auf uns zu. Mit freundlichen Grüßen