Verwaltungsanweisungen zur Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 AufenthG
(1.) eine Liste sämtlicher Verwaltungsanweisungen betreffend die Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 AufenthG (z.B. zur Beantragung, Verlängerung, Versagung etc. der o.g. Aufenthaltserlaubnis) mit Titel bzw. Bezeichnung und Datum seit dem sie genutzt wird.
(2.) sämtliche Verwaltungsanweisungen zur Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 AufenthG (z.B. zur Beantragung, Verlängerung, Versagung etc. der o.g. Aufenthaltserlaubnis) vollständig, also so, wie sie das Migrationsamt Bremen nutzt.
Sofern die oben genannten Verwaltungsanweisungen wie in (2.) vollständig übersendet werden und aus den Verwaltungsanweisungen auch das Datum hervorgeht seit dem sie genutzt werden, ist keine separate Liste nach (1.) nötig.
Die Verwaltungsanweisungen des Migrationsamtes Bremen sind nicht öffentlich einsehbar. Die Kenntnis dieser Verwaltungsanweisungen ist aber erforderlich um Geflüchtete in Bremen umfassend über ihre aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten zu informieren und Sie ggfs. auch bei einer Antragsstellung zu unterstützen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. Oktober 2021
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30. November 2021
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