Verwaltungsaufkommen im Sachgebiet ZA14 Polizeipräsidium Bonn

Eine Stellungnahme welche die folgenden Fragen beantwortet.

Warum kommt es im Polizeipräsidium Bonn im Sachgebiet ZA14 (ehemals ZA12) bei Anträgen nach WaffG regelmäßig zu Bearbeitungszeiten von mehr als 6 Monaten und welche Maßnahmen beabsichtigt die Sachgebietsleitung um die Bearbeitungsdauer zu senken?

Wie viele Stellen setzt die Sachgebietsleitung für die Bearbeitung aller Verwaltungsakte nach WaffG aktuell ein und wie hat sich die Situation in den Jahren 2020 bis 2023 verändert?
Steht allen Zuständigkeitsbereichen (nach Nachnahme), welche auf https://bonn.polizei.nrw/artikel/zustaendigkeiten-im-waffenrecht genannt sind, weiteres Personal zur Verfügung?

Wie viele Verwaltungsakte führte das Polizeipräsidium Bonn nach WaffG in den Jahren 2020 bis 2023 durch? Wie sind diese auf die oben genannten Zuständigkeitsbereiche verteilt?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Peter Baum
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Peter Baum
Betreff
Verwaltungsaufkommen im Sachgebiet ZA14 Polizeipräsidium Bonn [#295225]
Datum
19. Dezember 2023 18:37
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Stellungnahme welche die folgenden Fragen beantwortet. Warum kommt es im Polizeipräsidium Bonn im Sachgebiet ZA14 (ehemals ZA12) bei Anträgen nach WaffG regelmäßig zu Bearbeitungszeiten von mehr als 6 Monaten und welche Maßnahmen beabsichtigt die Sachgebietsleitung um die Bearbeitungsdauer zu senken? Wie viele Stellen setzt die Sachgebietsleitung für die Bearbeitung aller Verwaltungsakte nach WaffG aktuell ein und wie hat sich die Situation in den Jahren 2020 bis 2023 verändert? Steht allen Zuständigkeitsbereichen (nach Nachnahme), welche auf https://bonn.polizei.nrw/artikel/zustaendigkeiten-im-waffenrecht genannt sind, weiteres Personal zur Verfügung? Wie viele Verwaltungsakte führte das Polizeipräsidium Bonn nach WaffG in den Jahren 2020 bis 2023 durch? Wie sind diese auf die oben genannten Zuständigkeitsbereiche verteilt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Baum Anfragenr: 295225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295225/
Mit freundlichen Grüßen Peter Baum
Polizeipräsidium Bonn
Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/23-711 Polizeipräsidium Bonn Bo…
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/23-711
Datum
20. Dezember 2023 11:57
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzhinweiseppbonn.pdf
281,9 KB
image001.jpg
41,6 KB


Polizeipräsidium Bonn Bonn, den 20.12.2023 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bürgerdialog Eingaben und Beschwerden AZ. 13.05.01/23-711 Ihr Schreiben vom 19.12.2023 Sehr geehrter Herr Baum, Ihre Anfrage nach dem IFG betreffend Verwaltungsaufkommen im Sachgebiet ZA14 Polizeipräsidium Bonn ist hier eingegangen. Unsere zuständige Direktion wird sich des Vorgangs annehmen und sich alsbald mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Bonn
Ihr Anfrage vom 20.12.2023 Sehr geehrter Herr Baum, anbei die angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
Ihr Anfrage vom 20.12.2023
Datum
12. Januar 2024 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Baum, anbei die angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen

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Peter Baum
AW: Ihr Anfrage vom 20.12.2023 [#295225] Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Antwort auf meine…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Peter Baum
Betreff
AW: Ihr Anfrage vom 20.12.2023 [#295225]
Datum
22. Januar 2024 15:45
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Antwort auf meine Anfrage. Nach der Antwort möchte ich einige Fragestellungen noch präzisieren, da mir Teile der Antwort meine Fragestellung nicht vollständig beantworten. Ich beziehe mich dabei wieder im Kontext zu den genannten vier Fragen und Antworten. Zu 2.: Wie viele Vollzeitstellenäquivalente setzt die Dezernatsleitung im Sachgebiet ZA14 (ehemals ZA12 WaffG) ein und wie hat sich die Anzahl von 2020 bis 2023 verändert? Ich meine hiermit insbesondere das zur Verfügung stehende Personal ausgedrückt in absoluter Anzahl für die einzelnen Jahre und deren Monate, wobei eine Vollzeitstelle gleich dem numerischen Wert 1 (=100%) entspricht. Zu 3.: Durch meine Recherche hat sich ergeben, dass die Aufteilung der Ansprechpartner nach Nachnamen A-G, H-L, M-R + Vereine und S-Z eine stark abweichende Bearbeitungsdauer verursacht. Ich konnte dabei feststellen, dass ein gleicher Antrag mehrfach innerhalb von zwei Wochen (oder kürzer) bearbeitet wurde, während andere mehrere Monate im selben Zeitraum unbearbeitet geblieben sind. In welcher Reihenfolge werden die Anträge bearbeitet? Bitte senden Sie mir die dazu gehörige Dienstanweisung zu. Werden zur Bewältigung der Verwaltungsvorgänge die Vorgänge auch von anderen Ansprechpartnern vertretend bearbeitet? Gibt es aktuell einen Bearbeitungsstop durch krankheitsbedingen Ausfall und wenn ja, wie hoch ist der Krankenstand? Zu 4: Auf welchen Fakten hat die Dezernatsleitung entschieden das Sachgebiet ZA14 einzurichten? Ich bitte Sie mir dazu alle Dokumente inklusive des Schriftsverkehrs zur Verfügung zu stellen, in welchen es um die Einrichtung des Sachgebiets ZA14 geht. Bitte stellen sie mir auch die Dienstanweisung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Peter Baum Anfragenr: 295225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295225/