Verwaltungspraxis von Beschlusseinstellung in die NRWE Datenbank

Anfrage an: Amtsgericht Monschau

auf der Seite https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=AG%20Monschau sind nach hiesigen Kenntnis alle die von den AG Monschau in Datenbänke befindlichen Beschlüssen .
Im Jahre 2021 und 2022 haben Sie offensichtlich gemäß dem Beschlusses 6C3/96 des Bundesverwaltungsgericht nicht einen Beschluss eingestellt . Dazu meine Fragen :
1.) Gibt es an Ihrem Gerichtlich also keine veröffentlichungswürdige Entscheidungen
2.) Wie ist die Verwaltungspraxis bei Ihnen welche Beschlüsse veröffentlich , gibt es Verfügung bei Ihrem Gericht und
3.) Wie ist die Verwaltungspraxis bezüglich Anfragen aus der Bevölkerung
Ich mache darauf aufmerksam wenn Sie für die 3. Fragen länger als die üblichen 1. Monat Zeit benötigten dieses mitzuteilen in Meidung einer sofortigen Klageerhebung .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: au…
An Amtsgericht Monschau Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Verwaltungspraxis von Beschlusseinstellung in die NRWE Datenbank [#267620]
Datum
12. Januar 2023 18:35
An
Amtsgericht Monschau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der Seite https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=AG%20Monschau sind nach hiesigen Kenntnis alle die von den AG Monschau in Datenbänke befindlichen Beschlüssen . Im Jahre 2021 und 2022 haben Sie offensichtlich gemäß dem Beschlusses 6C3/96 des Bundesverwaltungsgericht nicht einen Beschluss eingestellt . Dazu meine Fragen : 1.) Gibt es an Ihrem Gerichtlich also keine veröffentlichungswürdige Entscheidungen 2.) Wie ist die Verwaltungspraxis bei Ihnen welche Beschlüsse veröffentlich , gibt es Verfügung bei Ihrem Gericht und 3.) Wie ist die Verwaltungspraxis bezüglich Anfragen aus der Bevölkerung Ich mache darauf aufmerksam wenn Sie für die 3. Fragen länger als die üblichen 1. Monat Zeit benötigten dieses mitzuteilen in Meidung einer sofortigen Klageerhebung .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 267620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267620/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Amtsgericht Monschau
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Amtsgericht Monschau
Betreff
AW: Verwaltungspraxis von Beschlusseinstellung in die NRWE Datenbank [#267620]
Datum
12. Januar 2023 18:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Monschau gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Monschau
Ausweichende Antwort - was zu einer neuen Anfrage führte
Von
Amtsgericht Monschau
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
1,7 MB
Ausweichende Antwort - was zu einer neuen Anfrage führte
Amtsgericht Monschau
Auskunftersuchen nach dem IFG v. 12.01.2023 Mit freundlichen Grüßen
Von
Amtsgericht Monschau
Betreff
Auskunftersuchen nach dem IFG v. 12.01.2023
Datum
9. Februar 2023 08:14
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Auskunftersuchen nach dem IFG v. 12.01.2023 [#267620] Guten Tag, die Regel zur Beschlusseinstellung durch den…
An Amtsgericht Monschau Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Auskunftersuchen nach dem IFG v. 12.01.2023 [#267620]
Datum
9. Februar 2023 08:29
An
Amtsgericht Monschau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Regel zur Beschlusseinstellung durch den Runderlass des Justizministerium 1544.Jk17 wären klar , die Frage lautet jedoch Im Jahre 2021 und 2022 haben Sie offensichtlich gemäß dem Beschlusses 6C3/96 des Bundesverwaltungsgericht nicht einen Beschluss eingestellt . Dazu meine Fragen : 1.) Gibt es an Ihrem Gerichtlich also keine veröffentlichungswürdige Entscheidungen 2.) Wie ist die Verwaltungspraxis bei Ihnen welche Beschlüsse veröffentlich , gibt es Verfügung bei Ihrem Gericht und 3.) Wie ist die Verwaltungspraxis bezüglich Anfragen aus der Bevölkerung Ich mache darauf aufmerksam wenn Sie für die 3. Fragen länger als die üblichen 1. Monat Zeit benötigten dieses mitzuteilen in Meidung einer sofortigen Klageerhebung . Zu der Frage 1.) habe Sie keine Antwort geben Zu der Frage 2.) Hier war die Verwaltungspraxis gefragt - ebenfalls keine Antwort Zu der Frage 3.) Hier würde die Verwaltungspraxis bezüglich Anfragen aus der Bevölkerung gefragt - auch hier keine Antwort . Es wird daher gebeten Ihre Antwort - hierzu muss es Amtliche Informationen geben zu überarbeiten . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 267620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267620/
Stefan Erdtel
AW: Auskunftersuchen nach dem IFG v. 12.01.2023 [#267620] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltu…
An Amtsgericht Monschau Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Auskunftersuchen nach dem IFG v. 12.01.2023 [#267620]
Datum
14. Februar 2023 05:50
An
Amtsgericht Monschau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungspraxis von Beschlusseinstellung in die NRWE Datenbank“ vom 12.01.2023 (#267620) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Amtsgericht Monschau
Auskunftsersuchen vom 12.01.2023 Es wird nicht gesagt trotz des Beschluss 6 C 3/96 ( auf den Bezug genommen wird )…
Von
Amtsgericht Monschau
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen vom 12.01.2023
Datum
16. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
Es wird nicht gesagt trotz des Beschluss 6 C 3/96 ( auf den Bezug genommen wird ) wie die Auswahl nun vorgenommen wird
Amtsgericht Monschau
AW: Auskunftersuchen nach dem IFG v. 12.01.2023 [#267620] Sehr geehrter Herr Erdtel, ein Antwortschreiben auf Ihr…
Von
Amtsgericht Monschau
Betreff
AW: Auskunftersuchen nach dem IFG v. 12.01.2023 [#267620]
Datum
17. Februar 2023 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdtel, ein Antwortschreiben auf Ihre ergänzende Anfrage vom 09.02.2023 ist auf dem Postwege unterwegs. Mit freundlichen Grüßen

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Stefan Erdtel
AW: Auskunftersuchen nach dem IFG v. 12.01.2023 [#267620] Guten Tag, Sehr << Anrede >> vielen Dank f…
An Amtsgericht Monschau Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Auskunftersuchen nach dem IFG v. 12.01.2023 [#267620]
Datum
23. Februar 2023 17:20
An
Amtsgericht Monschau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.02.2023 ( erhalten am 18.02.2023 ) . Gerne wenn Sie es wünschen stelle ich eine neue Anfrage , aber ich dürfte Sie bitten , einmal diese an einem Beispiel zu erklären . Und zwar bei https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Aachen&Datum=04.11.2019&Aktenzeichen=9%20S%2012/19 , gibt es nun ein Aktenzeichen von Ihnen , das Landgericht Aachen hat zu dem BGH - Beschluss diesen eingestellt , warum ist nun nicht Ihre Beschluss veröffentlichungswürdig ? Gibt es bei diesem Beschluss amtliche Informationen warum diese wenig "veröffentlichungswürdig" ist als ein anderer ? Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel