Verwaltungsvereinarung lichtscheidkreisel und Straße linde

Anfrage an: Stadt Wuppertal

Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Wuppertal und Strassen NRW für die in der Planfeststellungsbeschluss L 419 auf den Seiten 205 und 206 genannten Ertuchtigungsmassnahme Lichtscheider Kreisel und Jagerhaus und Linde l 58

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
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Ulrich Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ve…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Verwaltungsvereinarung lichtscheidkreisel und Straße linde [#298302]
Datum
25. Januar 2024 21:22
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Wuppertal und Strassen NRW für die in der Planfeststellungsbeschluss L 419 auf den Seiten 205 und 206 genannten Ertuchtigungsmassnahme Lichtscheider Kreisel und Jagerhaus und Linde l 58
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 298302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298302/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Ulrich Schmidt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvereinarung lichtscheidkreisel und Straße linde“ vom 25…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Verwaltungsvereinarung lichtscheidkreisel und Straße linde [#298302]
Datum
27. Februar 2024 06:47
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvereinarung lichtscheidkreisel und Straße linde“ vom 25.01.2024 (#298302) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt

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Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Schmidt, anbei die gewünschten Verwaltungsvereinbarungen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
WG: Verwaltungsvereinarung lichtscheidkreisel und Straße linde [#298302]
Datum
27. Februar 2024 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, anbei die gewünschten Verwaltungsvereinbarungen. Mit freundlichen Grüßen