Verwaltungsvereinbarung BNetzA/BSH zur Flächenvoruntersuchung in der AWZ

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Verwaltungsvereinbarung der BNetzA mit dem BSH zur Flächenvoruntersuchung in der AWZ auf Grundlage von § 11 WindSeeG.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
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Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verwaltungsvereinbarung der BNetzA mi…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
Verwaltungsvereinbarung BNetzA/BSH zur Flächenvoruntersuchung in der AWZ [#275551]
Datum
12. April 2023 10:02
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verwaltungsvereinbarung der BNetzA mit dem BSH zur Flächenvoruntersuchung in der AWZ auf Grundlage von § 11 WindSeeG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentin Schatz Anfragenr: 275551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275551/ Postanschrift Valentin Schatz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Professor Schatz, gerne komme ich ihrer Bitte im Rahmen eines IFG-Antrages nach und übermittle…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Verwaltungsvereinbarung BNetzA/BSH zur Flächenvoruntersuchung in der AWZ [#275551]
Datum
9. Mai 2023 19:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Professor Schatz, gerne komme ich ihrer Bitte im Rahmen eines IFG-Antrages nach und übermittle Ihnen wie gewünscht in der Anlage die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMWK (ehemals BMWi) und dem BMDV (ehemals BMVI) sowie der BNetzA und dem BSH. Bei Fragen gerne melden. Mit freundlichen Grüßen

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Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen Valentin Schatz Anfragenr: 275551 Ant…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
AW: Verwaltungsvereinbarung BNetzA/BSH zur Flächenvoruntersuchung in der AWZ [#275551]
Datum
20. Mai 2023 15:59
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen Valentin Schatz Anfragenr: 275551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275551/