Verwaltungsvereinbarung Kindergrundsicherung

Verwaltungsvereinbarung Kindergrundsicherung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verwaltungsvereinbarung Kindergrundsi…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvereinbarung Kindergrundsicherung [#299111]
Datum
3. Februar 2024 11:36
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verwaltungsvereinbarung Kindergrundsicherung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299111/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren nachfolgenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Verwaltungsvereinbarung Kindergrundsicherung [#299111]
Datum
27. Februar 2024 06:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren nachfolgenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03. Februar 2024 (Ihr Zeichen [#299111]), mit dem Sie um Herausgabe amtlicher Information bitten zur Verwaltungsvereinbarung Kindergrundsicherung, ergeht folgender Bescheid Der Antrag wird wie folgt entschieden: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ist nicht gebührenpflichtig. I. Rechtsgrundlage für Ihren Antrag ist § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Danach hat jede Person nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Diese kann Ihnen gewährt werden. In der Anlage 1 erhalten Sie die "Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zur Vorbereitung der Einführung einer Kindergrundsicherung zwischen der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), und der Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand" vom 12. Oktober 2023. II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen