Verwaltungsvorgänge in den Bürgerbüros

Anfrage an: Stadt Leipzig

Wie viele Mitarbeiter haben die Bürgerbüros zum Stichtag 1.1.2022 und 1.1.2023?
Wie viele Verwaltungsvorgänge erledigten die Bürgerbüros im Jahr 2022 und 2023?
Welche Zielgröße (Anzahl Termine pro Woche o.ä.) nutzt das Bürgerbüro um die Zufriedenheit der Leipziger Bürger mit der Verwaltung zu erhöhen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    22. April 2024
  • Frist
    24. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvorgänge in den Bürgerbüros [#307001]
Datum
22. April 2024 10:38
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Mitarbeiter haben die Bürgerbüros zum Stichtag 1.1.2022 und 1.1.2023? Wie viele Verwaltungsvorgänge erledigten die Bürgerbüros im Jahr 2022 und 2023? Welche Zielgröße (Anzahl Termine pro Woche o.ä.) nutzt das Bürgerbüro um die Zufriedenheit der Leipziger Bürger mit der Verwaltung zu erhöhen?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307001/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: Verwaltungsvorgänge in den Bürgerbüros [#307001]
Datum
22. April 2024 13:19
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig/ sächs. UIG zu den Verwaltungsvorgänge in den Bürgerbüros haben wir erhalten und an das Amt für Bürgerservice weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Amt für Bürgerservice E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen