Verwaltungsvorschrift zu Kosten von Klassenfahrten

Alle Verwaltungsvorschriften, die sich mit der Höhe von Kosten für Klassenfahrten beschäftigen, insbesondere die, welche die neue Höchstgrenze festlegt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle V…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvorschrift zu Kosten von Klassenfahrten [#283085]
Datum
3. Juli 2023 21:43
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verwaltungsvorschriften, die sich mit der Höhe von Kosten für Klassenfahrten beschäftigen, insbesondere die, welche die neue Höchstgrenze festlegt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283085/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr [geschwärzt], die regelmäßigen Kostenobergrenzen für Schülerfahrten sind in den Ausführungsvorschriften zu V…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
WG: Verwaltungsvorschrift zu Kosten von Klassenfahrten [#283085]
Datum
4. Juli 2023 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
meinscanbefindetsichimanhang.eml
3,7 MB
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Sehr [geschwärzt], die regelmäßigen Kostenobergrenzen für Schülerfahrten sind in den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule (AV Veranstaltungen) vom 17. Januar 2023, in Kraft ab dem 1. Februar 2023, geregelt. Die Vorschriften sind veröffentlicht (siehe Anlage). Sie finden die Regelungen unter Nr. 3.3 "Genehmigung und Vertragsschluss von Schülerfahrten", dort in Absatz 5 (Seite 371 unten/372 oben). Weitere Verwaltungsvorschriften dazu gibt es nicht. Wenn eine Schule die Kostenobergrenzen in der AV Veranstaltungen für eine einzelne Fahrt oder bestimmte Arten von Schülerfahrten, die gemäß Nr. 3.1 Absatz 1 der AV Veranstaltungen aus dem Schulprogramm erwachsen müssen, überschreiten will, bedarf sie einer Ausnahmegenehmigung der regionalen Schulaufsicht, die auf Antrag der Schulleiterin oder des Schulleiters darüber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet (ist ebenfalls in Nr. 3.3 Absatz 5 der AV Veranstaltungen geregelt). Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Abteilung II Grundsatzangelegenheiten der Schularten [geschwärzt] Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]>[[geschwärzt]]<[geschwärzt]>[[geschwärzt]]<[geschwärzt]>[[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]