Verwaltungsvorschrift zum Umfang mit Krankengeldbeziehern

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

sofern existent bitte ich um Übersendung Ihrer internen Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Menschen, die Krankengeld beziehen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in sofern existent bitte ich um Übersendung Ihrer internen…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvorschrift zum Umfang mit Krankengeldbeziehern [#169971]
Datum
6. November 2019 23:28
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in sofern existent bitte ich um Übersendung Ihrer internen Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Menschen, die Krankengeld beziehen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Un…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
6. November 2019 23:28
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Unser Tipp für die Zukunft: Registrieren Sie sich bei "Meine TK" unter www.tk.de/techniker/2011312 ( http://www.tk.de/techniker/2011312 ) und aktivieren Sie das TK-Postfach. Dann können Sie jederzeit sicher Briefe empfangen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App. Infos dazu finden Sie unter www.tk.de/techniker/2023650 ( http://www.tk.de/techniker/2023650 ). Und unter www.tk.de/techniker/2000108 ( http://www.tk.de/techniker/2000108 ) finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu vielen Themen. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail an die TK [#169971] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsv…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an die TK [#169971]
Datum
8. Januar 2020 14:39
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvorschrift zum Umfang mit Krankengeldbeziehern“ vom 06.11.2019 (#169971) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169971

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Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
8. Januar 2020 14:39
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße