Verwaltungsvorschrift zur StVO
"Die jüngste, durch die Bundesregierung erlassene Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung legt seit November 2021 fest, dass es bei Radfahrstreifen zwingend einen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen geben muss. So sollen Radfahrende vor unachtsam geöffneten Fahrzeugtüren geschützt werden. Anders als in vorangegangenen Novellierungen dieses Regelwerks betrifft diese Neuregelung nicht nur den aktuell und perspektivisch geplanten Neubau von Radverkehrsanlagen. Vielmehr fokussiert die neu erlassene Verwaltungsvorschrift vor allem auch auf den Bestand."
So kann man es zum Beispiel für die Stadt Aachen nachlesen.
https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/pressemitteilungen/radverkehrsanlagen_sicherheitstrennstreifen.html
Senden Sie mir bitte den Zeitplan der Stadt Köln zu aus dem hervorgeht wie Sie Ihren Verpflichtungen aus der Verwaltungsvorschrift nachkommen will.
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Juni 2023
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4. Juli 2023
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- Betreff
- Verwaltungsvorschrift zur StVO [#280213]
- Datum
- 1. Juni 2023 14:46
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- Kommunalverwaltung Köln
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- Betreff
- AW: Verwaltungsvorschrift zur StVO [#280213]
- Datum
- 6. Juli 2023 06:35
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- Kommunalverwaltung Köln
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- Betreff
- AW: Verwaltungsvorschrift zur StVO [#280213]
- Datum
- 22. Juli 2023 15:13
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- Kommunalverwaltung Köln
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- Kommunalverwaltung Köln
- Betreff
- AW: Anfrage IFG zu Sicherheitsabstand Parken Radfahrstreifen im Bestand
- Datum
- 25. Juli 2023 09:29
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Kommunalverwaltung Köln
- Betreff
- AW: Anfrage IFG zu Sicherheitsabstand Parken Radfahrstreifen im Bestand
- Datum
- 25. Juli 2023 09:40
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Anfrage IFG zu Sicherheitsabstand Parken Radfahrstreifen im Bestand [#280213]
- Datum
- 22. April 2024 13:34
- An
- Kommunalverwaltung Köln
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