Verwaltungsvorschrift zur StVO

"Die jüngste, durch die Bundesregierung erlassene Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung legt seit November 2021 fest, dass es bei Radfahrstreifen zwingend einen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen geben muss. So sollen Radfahrende vor unachtsam geöffneten Fahrzeugtüren geschützt werden. Anders als in vorangegangenen Novellierungen dieses Regelwerks betrifft diese Neuregelung nicht nur den aktuell und perspektivisch geplanten Neubau von Radverkehrsanlagen. Vielmehr fokussiert die neu erlassene Verwaltungsvorschrift vor allem auch auf den Bestand."
So kann man es zum Beispiel für die Stadt Aachen nachlesen.
https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/pressemitteilungen/radverkehrsanlagen_sicherheitstrennstreifen.html

Senden Sie mir bitte den Zeitplan der Stadt Köln zu aus dem hervorgeht wie Sie Ihren Verpflichtungen aus der Verwaltungsvorschrift nachkommen will.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvorschrift zur StVO [#280213]
Datum
1. Juni 2023 14:46
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Die jüngste, durch die Bundesregierung erlassene Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung legt seit November 2021 fest, dass es bei Radfahrstreifen zwingend einen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen geben muss. So sollen Radfahrende vor unachtsam geöffneten Fahrzeugtüren geschützt werden. Anders als in vorangegangenen Novellierungen dieses Regelwerks betrifft diese Neuregelung nicht nur den aktuell und perspektivisch geplanten Neubau von Radverkehrsanlagen. Vielmehr fokussiert die neu erlassene Verwaltungsvorschrift vor allem auch auf den Bestand." << Antragsteller:in >> So kann man es zum Beispiel für die Stadt Aachen nachlesen. << Antragsteller:in >> https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/pressemitteilungen/radverkehrsanlagen_sicherheitstrennstreifen.html<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Senden Sie mir bitte den Zeitplan der Stadt Köln zu aus dem hervorgeht wie Sie Ihren Verpflichtungen aus der Verwaltungsvorschrift nachkommen will. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280213/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvorschrift zur StVO“ vom 01.06.2023 (#280213) wurde von…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwaltungsvorschrift zur StVO [#280213]
Datum
6. Juli 2023 06:35
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvorschrift zur StVO“ vom 01.06.2023 (#280213) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvorschrift zur StVO“ vom 01.06.2023 (#280213) wurde von…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwaltungsvorschrift zur StVO [#280213]
Datum
22. Juli 2023 15:13
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvorschrift zur StVO“ vom 01.06.2023 (#280213) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
AW: Anfrage IFG zu Sicherheitsabstand Parken Radfahrstreifen im Bestand Sehr << Antragsteller:in >> v…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Anfrage IFG zu Sicherheitsabstand Parken Radfahrstreifen im Bestand
Datum
25. Juli 2023 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen! Bei Neuplanungen, Umbaumaßnahmen oder Neumarkierungen von Radverkehrsanlagen im Zuge von Baumaßnahmen werden die erforderlichen Sicherheitsabstände berücksichtigt. Auf die Gefahr der Dooring-Unfälle hat die Stadt Köln in den vergangenen Jahren bereits mit einer umfangreichen Informationskampagne hingewiesen und die Autofahrenden den Holländischen Griff vorgestellt. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrssicherheit/der-hollaendische-griff-ruecksicht-mit-rueckblick?cnw_autotranslate=de#:~:text=Mit%20diesem%20kleinen%20Trick%20k%C3%B6nnen,sie%20mit%20der%20linken%20Hand. Der Bestand an betroffenen Radverkehrsanlagen ist von der Stadt Köln noch nicht in dieser Hinsicht überprüft und bewertet worden. Dies soll aller Voraussicht nach mit Hilfe eines externen Büros erfolgen. Eine entsprechende Ausschreibung soll noch in diesem Jahr vorbereitet und veröffentlicht werden.
Kommunalverwaltung Köln
AW: Anfrage IFG zu Sicherheitsabstand Parken Radfahrstreifen im Bestand Sehr << Antragsteller:in >> v…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Anfrage IFG zu Sicherheitsabstand Parken Radfahrstreifen im Bestand
Datum
25. Juli 2023 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen! Bei Neuplanungen, Umbaumaßnahmen oder Neumarkierungen von Radverkehrsanlagen im Zuge von Baumaßnahmen werden die erforderlichen Sicherheitsabstände berücksichtigt. Auf die Gefahr der Dooring-Unfälle hat die Stadt Köln in den vergangenen Jahren bereits mit einer umfangreichen Informationskampagne hingewiesen und die Autofahrenden den Holländischen Griff vorgestellt. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrssicherheit/der-hollaendische-griff-ruecksicht-mit-rueckblick?cnw_autotranslate=de#:~:text=Mit%20diesem%20kleinen%20Trick%20k%C3%B6nnen,sie%20mit%20der%20linken%20Hand. Der Bestand an betroffenen Radverkehrsanlagen ist von der Stadt Köln noch nicht in dieser Hinsicht überprüft und bewertet worden. Dies soll aller Voraussicht nach mit Hilfe eines externen Büros erfolgen. Eine entsprechende Ausschreibung soll noch in diesem Jahr vorbereitet und veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage IFG zu Sicherheitsabstand Parken Radfahrstreifen im Bestand [#280213] Guten Tag << Antragsteller…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage IFG zu Sicherheitsabstand Parken Radfahrstreifen im Bestand [#280213]
Datum
22. April 2024 13:34
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Können Sie mir eventuell mitteilen ob die Ausschreibung zwischenzeitlich erfolgt ist und wenn ja ob die Leistung bereits vergeben ist und wann mit ersten Ergebnissen zu rechnen ist? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280213/