Verwaltungsvorschriften, Amtsblatt-Veröffentlichungen und sonstige Regelungen in Bezug auf berufsbildende Schulen
1.1) Sämtliche Verwaltungsvorschriften, welche für öffentliche berufsbildende Schulen, insbesondere mit dem Bildungsgang "Wirtschaftsgymnasium" relevant sind;
1.2.) Sämtliche für öffentliche berufsbildende Schulen relevante Veröffentlichungen aus dem Amtsblatt;
1.3) Regelungen über die Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz im Bereich Schulaufsicht und die jeweiligen Kompetenzen im Bereich Schulaufsicht.
1.4) Bitte teilen Sie mir mit, ob Regelungen existieren, ab wann eine Einschaltung der Schulaufsicht durch Eltern bzw. Schüler zulässig ist. Sofern hierzu Regelungen existieren oder das Ministerium Informationen über die Verfahrensweise bei Schülerbeschwerden hat, bitte ich Sie ebenfalls um Übersendung der Informationen.
2.) Weiterhin bitte ich Sie um folgendes:
2.1) In § 67 Abs. 1 der Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen heißt es: "Die Hausordnung soll insbesondere Regelungen für das Verhalten bei Gefahr und Unfällen, in Pausen und Freistunden, vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts sowie für das Verlassen des Schulgeländes und die Benutzung der Einrichtungen der Schule enthalten."
Bitte teilen Sie mir mit, welche Regelungen die Schulen im einzelnen treffen können und welche Regelungen nicht mehr in den Kompetenzbereich der Schulen fallen. Weiterhin bitte ich Sie um eine Übersicht darüber, welche Regelungen in den Hausordnungen von rheinland-pfälzischen berufsbildenden Schulen getroffen wurden. Sofern diese Informationen nicht gesammelt bei Ihnen vorliegen, bitte ich ebenfalls um Information.
2.2) Die §§ 23 und 35 BBiSchulO RP regeln die Verfahrensweise bei Unterrichtsversäumnisen, Fehlzeiten sowie Versäumnissen von Klassenarbeiten. Bitte teilen Sie mir mit, ob Schulen hierzu nähere Regelungen getroffen haben und in wie weit eigene Regelungen der Schulen zulässig sind. Gibt es Regelungen, Handreichungen, Empfehlungen o.ä. zu den §§ 23 und 35 BBiSchulO RP oder Unterrichts- und Klausurversäumnisse im Allgemeinen (berufsbildende Schulen betreffend)? Ist eine entsprechende Regelung in der Hausordung zulässig?
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. September 2016
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14. Oktober 2016
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