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Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Alle Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien o.ä., die von der Meldebehörde Heidelberg bei der Bestimmung der Hauptwohnung (gemäß §21 und 22 Bundesmeldegesetz) angewandt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2016
  • Frist
    5. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Verwaltu…
An Stadt Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]
Datum
6. Januar 2016 01:46
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien o.ä., die von der Meldebehörde Heidelberg bei der Bestimmung der Hauptwohnung (gemäß §21 und 22 Bundesmeldegesetz) angewandt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Heidelberg
Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihre Anfrage beantworten zu können, bitten wir Sie, sich zu identifizieren ( z.B. …
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
WG: Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]
Datum
11. Januar 2016 08:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihre Anfrage beantworten zu können, bitten wir Sie, sich zu identifizieren ( z.B. Übersendung eines Scan/ einer Kopie Ihres Ausweises/ Passes. Es muss geprüft werden, ob Sie antragsberechtigt nach IFG/LUIG/VIG sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Gemäß §3 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) haben alle natürlichen Pers…
An Stadt Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]
Datum
13. Januar 2016 04:30
An
Stadt Heidelberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Gemäß §3 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) haben alle natürlichen Personen einen Anspruch auf amtliche Informationen, daher sollte sich eine Idenifikation erübrigen. Sollte ich einen Passus im LIFG übersehen haben, aus dem sich Beschränkung dieses Informationsanspruchs in Abhängigkeit meiner Person ableitet, so bitte ich Sie mir diesen mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Heidelberg
Sehr geehrtAntragsteller/in um feststellen zu können, ob Sie eine "natürliche Person" sind, müssen Sie …
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
AW: WG: Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]
Datum
13. Januar 2016 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in um feststellen zu können, ob Sie eine "natürliche Person" sind, müssen Sie sich identifizieren. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Heidelberg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersenden wir Ihnen die Gesetzesauszüge mit der jeweils von uns beige…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]
Datum
4. Juli 2016 10:17
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersenden wir Ihnen die Gesetzesauszüge mit der jeweils von uns beigezogenen Kommentierung, den Auszug aus der Verwaltungsvorschrift und unserer Arbeitsanweisung. Auf die Erhebung von Gebühren wird in diesem Einzelfall verzichtet. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Heidelberg
Reinmuth, Petra möchte die Nachricht "Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnun…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Rückruf: Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]
Datum
4. Juli 2016 10:18
Status
Reinmuth, Petra möchte die Nachricht "Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]" zurückrufen.

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Stadt Heidelberg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersenden wir Ihnen die Gesetzesauszüge mit der jeweils von uns beige…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]
Datum
4. Juli 2016 10:18
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersenden wir Ihnen die Gesetzesauszüge mit der jeweils von uns beigezogenen Kommentierung, den Auszug aus der Verwaltungsvorschrift und unserer Arbeitsanweisung. Auf die Erhebung von Gebühren wird in diesem Einzelfall verzichtet. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.