Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung
Alle Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien o.ä., die von der Meldebehörde Heidelberg bei der Bestimmung der Hauptwohnung (gemäß §21 und 22 Bundesmeldegesetz) angewandt werden.
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Datum6. Januar 2016
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5. Februar 2016
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- Betreff
- Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]
- Datum
- 6. Januar 2016 01:46
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- Stadt Heidelberg
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- Stadt Heidelberg
- Betreff
- WG: Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]
- Datum
- 11. Januar 2016 08:48
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- Betreff
- AW: WG: Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]
- Datum
- 13. Januar 2016 04:30
- An
- Stadt Heidelberg
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- AW: WG: Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]
- Datum
- 13. Januar 2016 09:38
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- Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]
- Datum
- 4. Juli 2016 10:17
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- Rückruf: Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]
- Datum
- 4. Juli 2016 10:18
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- Stadt Heidelberg
- Betreff
- Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung [#12379]
- Datum
- 4. Juli 2016 10:18
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wäre nett, wenn Sie die erhaltenen Informationen noch hier einstellen würden.
Danke!