Verwaltungsvorschriften iZm Einrichtung von Bedarfshalteverbotszonen
Anfrage an:
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Verwendetes Gesetz:
Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)
Die Verwaltungsvorschrift(en) iZm Einrichtung von Bedarfshalteverbotszonen, insbesondere das Schreiben des Referats Straßenverkehrs-Ordnung und straßenverkehrsbehördliche Planung des Amtes für Innere Verwaltung und Planung aus dem August 2015 unter dem Geschäftszeichen A 322/61.42-10-2; ersatzweise und ergänzend eine aktuellere Vorschrift.
Anfrage erfolgreich
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Datum14. April 2022
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17. Mai 2022
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