Verwaltungsvorschriften iZm Einrichtung von Bedarfshalteverbotszonen

Die Verwaltungsvorschrift(en) iZm Einrichtung von Bedarfshalteverbotszonen, insbesondere das Schreiben des Referats Straßenverkehrs-Ordnung und straßenverkehrsbehördliche Planung des Amtes für Innere Verwaltung und Planung aus dem August 2015 unter dem Geschäftszeichen A 322/61.42-10-2; ersatzweise und ergänzend eine aktuellere Vorschrift.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2022
  • Frist
    17. Mai 2022
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvorschriften iZm Einrichtung von Bedarfshalteverbotszonen [#246341]
Datum
14. April 2022 19:07
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Verwaltungsvorschrift(en) iZm Einrichtung von Bedarfshalteverbotszonen, insbesondere das Schreiben des Referats Straßenverkehrs-Ordnung und straßenverkehrsbehördliche Planung des Amtes für Innere Verwaltung und Planung aus dem August 2015 unter dem Geschäftszeichen A 322/61.42-10-2; ersatzweise und ergänzend eine aktuellere Vorschrift.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246341/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen zu Ihrer Anfrage nach dem HmbTG das gewünschte…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Verwaltungsvorschriften iZm Einrichtung von Bedarfshalteverbotszonen [#246341]
Datum
20. April 2022 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen zu Ihrer Anfrage nach dem HmbTG das gewünschte Dokument der Behörde für Inneres und Sport betr. „Wirkungsbereich mobiler, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283; Ausnahmegenehmigung für Zusatzzeichen“ vom 28. August 2015 (Geschäftszeichen A322/641.42-10/2). Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben nach lfd. Nr. 61 Ziffer 2 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Johanneswall 4, 20095 Hamburg - Angelegenheiten Transparenzgesetz -