Verwaltungsvorschriften Kindertagespflege KiBiz und SGB VIII

Alle Verwaltungsvorschriften (auch: Anordnungen, Dienstanweisungen, Richtlinien) in Bezug auf die Auslegung und Anwendung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Oliver Schramm
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bergheim Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
Verwaltungsvorschriften Kindertagespflege KiBiz und SGB VIII [#214375]
Datum
5. März 2021 13:41
An
Kommunalverwaltung Bergheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verwaltungsvorschriften (auch: Anordnungen, Dienstanweisungen, Richtlinien) in Bezug auf die Auslegung und Anwendung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 214375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214375/
Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm
Oliver Schramm
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvorschriften Kindertagespflege KiBiz…
An Kommunalverwaltung Bergheim Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
AW: Verwaltungsvorschriften Kindertagespflege KiBiz und SGB VIII [#214375]
Datum
19. April 2021 19:55
An
Kommunalverwaltung Bergheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvorschriften Kindertagespflege KiBiz und SGB VIII“ vom 05.03.2021 (#214375) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 214375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214375/
Oliver Schramm
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verwaltungsvorschriften Kindertagespflege KiBiz und SGB VIII“ [#214375]
Datum
28. Mai 2021 21:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214375/ Die Stadt Bergheim hat auf meine Anfrage leider nicht reagiert, auch nicht nach einer Erinnerung nach Fristablauf. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anhänge: - 214375.pdf Anfragenr: 214375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214375/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Bergheim
Sehr geehrter Herr Schramm, leider ist die Beantwortung Ihrer Frage vom 05.03.2021 hier aufgrund des coronabeding…
Von
Kommunalverwaltung Bergheim
Betreff
Verwaltungsvorschriften Kindertagespflege KiBiz und SGB VIII [#214375] - Ihre Anfrage vom 05.03.2021
Datum
12. Juli 2021 15:26
Status
Sehr geehrter Herr Schramm, leider ist die Beantwortung Ihrer Frage vom 05.03.2021 hier aufgrund des coronabedingt deutlich erhöhten Arbeitsaufkommens und der aktuellen Personalsituation nicht zeitgerecht erfolgt. Im Anhang übersende ich Ihnen nun alle hier geltenden Satzungen und Dienstanweisung zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und zum SGB VIII inkl. dazugehöriger Mustervordrucke: - Satzung der Stadt Bergheim über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege vom 02.07.2020 - Satzung der Kreisstadt Bergheim über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 02.07.2020 - Satzung der Kreisstadt Bergheim zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für Träger von Kindertageseinrichtungen vom 02.07.2020 - Dienstanweisung für die Mitarbeiter innen und Mitarbeiter der Abteilung 5.3 der Kreisstadt Bergheim zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8 a SGB VIII - Handlungsleitfaden der Kreisstadt Bergheim für den Umgang mit einer Kindeswohlgefährdungsmeldung für die Mitarbeitenden im ASD und im Pflegekinderdienst - Muster Laufzettel Übersicht Meldeverfahren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Garantenpflicht - Muster Kinderschutzbogen einer vermuteten Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII - Muster Schutzvereinbarung gem. § 8a SGB VIII und Art. 6 (2) GG für den allgemeinen sozialen Dienst - Muster Schutzvereinbarung gem. § 8a SGB VIII und Art. 6 (2) GG für den Pflegekinderdienst - Handlungsleitfaden der Kreisstadt Bergheim für den Umgang mit einer Kindeswohlgefährdungsmeldung für die Mitarbeitenden der Jugendgerichtshilfe, der mobile Jugendarbeit und der Kindertagespflege - Handlungsleitfaden der Kreisstadt Bergheim für den Umgang mit einer Kindeswohlgefährdungsmeldung für die Mitarbeitenden der Ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Schulsozialarbeit, der Jugendberufsagentur BergAuf! und dem vorbeugender Kinderschutz - Muster Laufzettel Übersicht Meldeverfahren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 5.3.2 - Muster Meldebogen §8a SGB VIII - Muster Dokumentation Fallkonferenz Weitere Anordnungen, Dienstanweisungen oder Richtlinien liegen hier nicht vor. Mit freundlichen Grüßen