Verwarn- und Bußgelddaten für den ruhenden und fließenden Verkehr in Düsseldorf für das Jahr 2021

- Verwarn- und Bußgelder zum ruhenden und fließenden Verkehr Düsseldorf 2021 in maschinenlesbarer Form

Die Tabelle soll die Felder „Tag“, „Zeit“, „Tatort“, „Tatbestandsnummer“ und „Gebühr“ für alle erfassten Einzelfälle enthalten; personenbezogene Spalten sind vor Weitergabe zu entfernen. Ich bitte außerdem um Kennzeichnungen, ob es sich um eine Drittanzeige handelt und eine Umsetzung eingeleitet wurde.

Hintergrund:

Mehrere Anfragen zu diesen Daten über das OpenData-Portal der Stadt Düsseldorf sind bisher fruchtlos verlaufen:

- https://opendata.duesseldorf.de/anfragen/bu%C3%9Fgelder-flie%C3%9Fenderruhender-verkehr
- https://opendata.duesseldorf.de/anfragen/kn%C3%B6llchen-verwarn-und-bu%C3%9Fgelder-ruhender-verkehr

Ich gehe daher nun diesen offiziellen Weg über eine IFG-Anfrage und hoffe auf eine zügige Bearbeitung.

Von anderen Städten in NRW werden zumindest die erstgenannten Daten regelmäßig veröffentlicht:
Aachen: https://offenedaten.aachen.de/de/dataset/verwarn-und-bussgelder-ruhender-verkehr-parkverstoesse-2020
Bonn: https://opendata.bonn.de/dataset/verwarn-und-bu%C3%9Fgelder-ruhender-verkehr-parkverst%C3%B6%C3%9Fe-2020
Moers: https://www.offenesdatenportal.de/organization/moers?q=bussgelder
Köln: https://offenedaten-koeln.de/dataset/bu%C3%9Fgelddaten-koeln-2019

Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Voraus!
----

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwarn- und Bußgelddaten für den ruhenden und fließenden Verkehr in Düsseldorf für das Jahr 2021 [#245903]
Datum
8. April 2022 16:01
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verwarn- und Bußgelder zum ruhenden und fließenden Verkehr Düsseldorf 2021 in maschinenlesbarer Form Die Tabelle soll die Felder „Tag“, „Zeit“, „Tatort“, „Tatbestandsnummer“ und „Gebühr“ für alle erfassten Einzelfälle enthalten; personenbezogene Spalten sind vor Weitergabe zu entfernen. Ich bitte außerdem um Kennzeichnungen, ob es sich um eine Drittanzeige handelt und eine Umsetzung eingeleitet wurde. Hintergrund: Mehrere Anfragen zu diesen Daten über das OpenData-Portal der Stadt Düsseldorf sind bisher fruchtlos verlaufen: - https://opendata.duesseldorf.de/anfragen/bu%C3%9Fgelder-flie%C3%9Fenderruhender-verkehr - https://opendata.duesseldorf.de/anfragen/kn%C3%B6llchen-verwarn-und-bu%C3%9Fgelder-ruhender-verkehr Ich gehe daher nun diesen offiziellen Weg über eine IFG-Anfrage und hoffe auf eine zügige Bearbeitung. Von anderen Städten in NRW werden zumindest die erstgenannten Daten regelmäßig veröffentlicht: Aachen: https://offenedaten.aachen.de/de/dataset/verwarn-und-bussgelder-ruhender-verkehr-parkverstoesse-2020 Bonn: https://opendata.bonn.de/dataset/verwarn-und-bu%C3%9Fgelder-ruhender-verkehr-parkverst%C3%B6%C3%9Fe-2020 Moers: https://www.offenesdatenportal.de/organization/moers?q=bussgelder Köln: https://offenedaten-koeln.de/dataset/bu%C3%9Fgelddaten-koeln-2019 Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Voraus! ----
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245903/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Verwarn- und Bußgelddaten für den ruhenden und fließenden Verkehr in Düsseldorf für das Jahr 2021 [#245903]
Datum
8. April 2022 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Für Auskünfte nach dem Infektionsschutzgesetz wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Tel.: 0211 - 9119 1001 Wichtiger Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung stattfinden kann. Erreichbarkeit: montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Achtung: Aufgrund einer ernst zu nehmenden Bedrohungslage durch Schadsoftware können derzeit nur Dateianhänge in folgenden Dateiformaten übrtragen und bearbeitet werden: Text- oder unverschlüsseltes PDF-Format, Bilder (Formate: PNG, JPG, GIF, BMP) und Dokumente in Office-Formaten (DOCX, XLSX und PPTX, sofern diese Dateien keine Makros oder unerlaubte eingebettete Objekte enthalten) Alle anderen Dateiformate, auch alte Office-Dokumente (DOC, XLS, PPT), werden gelöscht und können nicht bearbeitet werden! Sollten Sie Ihrer E-Mail einen Anhang beigefügt haben, der nicht den genannten Dateiformaten entspricht wurde dieser gelöscht und wird nicht bearbeitet! Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in für eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich um Angabe einer postalischen Adresse…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Antwort: Verwarn- und Bußgelddaten für den ruhenden und fließenden Verkehr in Düsseldorf für das Jahr 2021 [#245903]
Datum
14. April 2022 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in für eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich um Angabe einer postalischen Adresse oder einer persönlichen Adresse sowie - falls es sich bei der über das Portal verwendeten Angabe um einen Pseudonym handelt - um Ihren Namen, damit eine Bekanntgabe möglich wird (§ 41 VwVfG NRW, siehe auch Urteil des VG Köln vom 18.3. 2021, Az. 13 K 1189/20). In der Sache ist eine Ablehnung beabsichtigt, da die Veröffentlichung der angefragten Informationen Rückschlüsse auf die Einsatzstrategie der kommunalen Verkehrsüberwachung zuließe und damit die Veröffentlichung die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Gestalt der Gewährleistung einer breiten generalpräventiven Wirkung der Überwachungstätigkeit gefährden würde. Die städtischen Tatortdaten liegen nicht geocodiert, sondern liegen als Freitextangaben unter wechselnden Bezugnahmen auf Tatörtlichkeiten vor, sie sind damit nicht anonym. Eine manuelle Anonymisierung ist angesichts der Zahl von knapp 495.000 Datensätzen nicht mit vertretbarem Aufwand zu leisten. Insbesondere Drittanzeigen könnten in zahlreichen Fällen (z.B. bei zugeparkten Garagen-Ausfahrten) Verhaltensmuster geschädigter Anwohner etc. offenbaren und wären daher für Personen, die mit den Örtlichkeiten vertraut sind, personenbeziehbar. Die Fallzahlen und ausgesuchte Informationen zur Thematik stellt die Landeshauptstadt Düsseldorf seit Jahren regelmäßig unter https://www.duesseldorf.de/ordnungsam... im Internet bereit. Sofern damit Ihr Antrag erledigt ist, reicht eine entsprechende Information über das verwendete Portal aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Herzlichen Dank für die zügige Bearbeitung meiner Anfrage und die Zusendung der Abl…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Verwarn- und Bußgelddaten für den ruhenden und fließenden Verkehr in Düsseldorf für das Jahr 2021 [#245903]
Datum
14. April 2022 13:48
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Herzlichen Dank für die zügige Bearbeitung meiner Anfrage und die Zusendung der Ablehnungsbegründung vorab. Zur formalen Bekanntgabe sende ich Ihnen meine Anschrift anbei. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 245903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245903/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
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Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
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Briefpost
Betreff
Datum
26. April 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
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