Verweigerung Medical Übertragung and Austro Control trotzt gültiger luftsportgeräte Lizenz

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Alle Vorgänge und Kommunikation / Rechtsgrundlagen zur Ablehnung der Übersendung von flugmedizinischen Daten an Austrocontrol zur Umschreibung einer FAA Lizenz eines deutschen Staatsbürgers mit gültigem deutschem Medicals und zusätzlicher deutscher Lufstportgeräte Lizenz verwaltet vom DulV durch Übertragung hoheitlicher Aufgaben durch das LBA.

Ergebnis der Anfrage

Das LBA beruft sich bei Weigerung flugmedizinische Daten an EU Länder weiterzugeben, obwohl rechtlich dagegen nichts einzuwenden ist und es diese Daten digital vorhält, auf Arbeitsüberlastung und keine Rechtsverpflichtung diese für UL Piloten weiterzuleiten.
Die EASA hat viele Aufgaben des LBA übernommen, trotzdem wurde das Personal des LBA massiv aufgestockt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Vorgänge und…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verweigerung Medical Übertragung and Austro Control trotzt gültiger luftsportgeräte Lizenz [#251812]
Datum
20. Juni 2022 15:43
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Vorgänge und Kommunikation / Rechtsgrundlagen zur Ablehnung der Übersendung von flugmedizinischen Daten an Austrocontrol zur Umschreibung einer FAA Lizenz eines deutschen Staatsbürgers mit gültigem deutschem Medicals und zusätzlicher deutscher Lufstportgeräte Lizenz verwaltet vom DulV durch Übertragung hoheitlicher Aufgaben durch das LBA.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 251812 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben übersenden wir Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freun…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Verweigerung Medical Übertragung and Austro Control trotzt gültiger luftsportgeräte Lizenz [#251812] - Ihr Antrag vom 20.06.2022
Datum
27. Juni 2022 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben übersenden wir Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt] in Bezug auf Ihr Schreiben vom 27.06.2022 [geschwärzt] möchte ich Stellung nehmen. Präzisierun…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verweigerung Medical Übertragung and Austro Control trotzt gültiger luftsportgeräte Lizenz [#251812] - Ihr Antrag vom 20.06.2022 [#251812]
Datum
11. Juli 2022 12:08
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt] in Bezug auf Ihr Schreiben vom 27.06.2022 [geschwärzt] möchte ich Stellung nehmen. Präzisierung der konkreten Anfrage: Alle Vorgänge und Kommunikation zur Ablehnung der Übersendung von flugmedizinischen Daten an Austrocontrol zur Umschreibung einer FAA Lizenz eines deutschen Staatsbürgers mit gültigem deutschem Medicals und zusätzlicher deutscher Luftsportgeräte Lizenz verwaltet vom DulV durch Übertragung hoheitlicher Aufgaben durch das LBA. -> Es geht um die Ablehnung der notwendigen (zur Umschreibung einer FAA PPL auf EASA PPL) Übersendung meiner, beim LBA gespeicherten Medical Unterlagen an Austrocontrol. Dieser wurde verweigert mit der Begründung das eine UL Lizenz von einem privaten (DULV) Verein verwaltet würde, obwohl dieser im hoheitliche Auftrag des LBA agiert und eine Medical Class 2 zum Betrieb eines Luftsportgerätes vorgeschrieben wird. Daher bitte ich mir die interne Kommunikation welche zu diese Ablehnung geführt hat (die Sachbearbeiterin hatte auch eine Abstimmung mit der Rechtsabteilung verwiesen.) zugänglich zu machen da auch der DulV ([geschwärzt]) dieses Begründung nicht nachvollziehen kann. Dagegen hatte ich Widerspruch eingelegt. Des weiteren wurde inzwischen ja auch um Zusendung eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides gebeten, auch dafür ist eine Antwort bis heute ausstehend. Auch dazu liegt bestimmt eine interne Kommunikation vor. -> Subject: Antrag auf einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid zur Ablehnung von Medical Daten an Austro Control Date: Mon, 20 Jun 2022 15:33:14 +0200 From: [geschwärzt]> To: Transfer <[geschwärzt]>, [geschwärzt], [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, bereits 2020 wurde alle medizinischen Befunde im EMPIC System gespeichert und damit zum LBA übermittelt. somit liegen ALLE Untersuchungsbefunde von mir detailliert beim LBA vor. Darüber hinaus möchte ich mir erlauben, sie darauf hinzu weisen, dass meine Lizenz nichts mit meinem Tauglichkeitszeugnis zu tun hat. Die ausstellende Behörde des Tauglichkeitszeugnisses ist das LBA und somit völlig unabhängig von der Luftsportgeräteführer Lizenz. Ich ersuche sie letztmalig, meine medizinischen Unterlagen, liegend bei L3, an die Austrocotrol zu übermitteln. sollten sie sich dafür außerstande sehen, bitte ich um Zusendung eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 251812 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verweigerung Medical Übertragung and Austro Co…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verweigerung Medical Übertragung and Austro Control trotzt gültiger luftsportgeräte Lizenz [#251812] - Ihr Antrag vom 20.06.2022 [#251812]
Datum
23. Juli 2022 10:18
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verweigerung Medical Übertragung and Austro Control trotzt gültiger Luftsportgeräte Lizenz“ vom 20.06.2022 (#251812) und der darauffolgenden Kommunikation (meine Mail vom : Date: Mon, 20 Jun 2022 15:33:14 +0200 auf Ihre Fragen zur Anfrage wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr [geschwärzt], uns hat Ihr Nachtrag zu Ihrem Antrag vom 20.06.2022 nunmehr erreicht. Bitte nutzen Sie für die…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Verweigerung Medical Übertragung and Austro Control trotzt gültiger luftsportgeräte Lizenz [#251812] - Ihr Antrag vom 20.06.2022 [#251812]
Datum
25. Juli 2022 06:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], uns hat Ihr Nachtrag zu Ihrem Antrag vom 20.06.2022 nunmehr erreicht. Bitte nutzen Sie für die zukünftige Korrespondenz gerne o.g. Postfach, damit Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden kann. In der Sache selbst werden wir zeitnah auf Sie zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]>, [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> anbei senden wir Ihnen vorab zur Kenntnis den von Ihnen gewünschten Besc…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Verweigerung Medical Übertragung and Austro Control trotzt gültiger luftsportgeräte Lizenz [#251812] - Ihr Antrag vom 20.06.2022 [#251812]
Datum
28. Juli 2022 17:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20220728170038735.pdf
3,0 MB
20220728171507844.pdf
128,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei senden wir Ihnen vorab zur Kenntnis den von Ihnen gewünschten Bescheid nebst der zugehörigen Anlage. Das Original sowie der entsprechende Kostenbescheid gehen Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit Bedauern habe ich Ihre Antwort erhalten. Es geht in diesem Fall ja nicht um ei…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verweigerung Medical Übertragung and Austro Control trotzt gültiger luftsportgeräte Lizenz [#251812] - Ihr Antrag vom 20.06.2022 [#251812]
Datum
28. Juli 2022 18:26
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Bedauern habe ich Ihre Antwort erhalten. Es geht in diesem Fall ja nicht um einen Rechtsanspruch auf Übersendung, sondern warum das LBA Informationen zum Wohle eines Bürgers versendet, wo doch diese Information direkt vorliegen und auch keine Datenschutzrechtlichen Bedenken vorliegen, da die österreichischen Behörden von mir die Erlaubnis zum Abruf der Daten bekommen haben. Es wäre vom LBA wenig Aufwand gewesen dies zu tun. Ein Email hätte gereicht. Es liegt ja alles in Ihrem System vor. Der Aufwand für mich jeden Flugarzt abzufragen ist unweit größer. Was ist denn, wenn alte Informationen nicht mehr vorliegen. Eine neues Medical in Österreich ohne die alten Daten ist auch nicht zulässig. Dann steht man voll im Regen ohne Ausweg und eine Lizenzerteilung ist unmöglich. Traurig das man sich in einem solchen Fall scheinbar hinter Paragraphen versteckt. Einen Paragraphen gegen das versenden gibt es ja wohl nicht. Ich weiß nicht ob man da nicht einen Ermessensspielraum nutzen könnte. Bei anderen Ämtern habe ich da durchaus positive Erfahrungen machen dürfen. Natürlich äußere ich hier meine Enttäuschung über das LBA und nicht über Sie persönlich. Ich denke aber, mit guten Willen einiger Beteiligten in Ihrem Amt hätte man da ohne viel Aufwand helfen können. Mit allerbesten Grüßen und etwas Staatsverdrossenheit << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251812/