Verwendete Computersoftware innerhalb des Innenministeriums NRW

Welche öffentlich erhältliche Computersoftware(auch Betriebssysteme) wird innerhalb des Ministeriums verwendet?
In welchen Bereichen werden diese Verwendet?
Wird Software, die nicht öffentlich ist, innerhalb des Ministeriums verwendet? Wenn ja, in welchen Bereichen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Dezember 2018
  • Frist
    2. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendete Computersoftware innerhalb des Innenministeriums NRW [#35365]
Datum
30. Dezember 2018 19:35
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche öffentlich erhältliche Computersoftware(auch Betriebssysteme) wird innerhalb des Ministeriums verwendet? In welchen Bereichen werden diese Verwendet? Wird Software, die nicht öffentlich ist, innerhalb des Ministeriums verwendet? Wenn ja, in welchen Bereichen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema „Verwendete Computersof…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2019-01-30 - AW - Antragsteller/in, Antragsteller/in - Verwendete Computersoftware innerhalb des Innenministeriums NRW [#35365]
Datum
30. Januar 2019 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema „Verwendete Computersoftware innerhalb des Innenministeriums NRW“ nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, der am 30.12.2018 beim Ministerium des Innern des Landes NRW eingegangen ist. Ich beabsichtige Ihren Antrag abzulehnen und benötige dazu Ihre postalische Anschrift. Nach § 3 Abs. 3 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) unterliegen Behördliche Unterlagen über die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679 nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Mit freundlichen Grüßen