Verwendung der Daten zur Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"

Das BMFSFJ hat mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zur Verwendung der Daten der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" am 11.07.2023 einen Vergleich geschlossen, welcher durch Klagerücknahme durch das BMFSFJ am 09.08.2023 in Kraft trat. Bis dahin waren aufgrund des Bescheids des Bundesdatenschutzbeauftragten sämtliche Arbeiten an der Studie untersagt.

Dr. Büttner bestätigte in der Anhörung des Familienausschusses am 18.10.2023 allerdings, dass bereits im Juni 2022 mit den Fertigstellungsarbeiten der Studie unter Einbeziehung von Frau Prof. Walper und dem Deutschen Jugendinstitut begonnen wurde.

War dem BMFSFJ bekannt, dass die Wissenschaftler bereits zu diesem Zeitpunkt weiterarbeiteten und damit gegen den Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten verstießen?
Zu welchem Zeitpunkt hat das BMFSFJ mit welchen Inhalten bzw. Weisungen seit Juni 2022 mit den Wissenschaftlern im Austausch gestanden?
Mit welchen Daten wurde die Fertigstellung der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" vorgenommen? Gemäß Vergleich zwischen dem BfDI und BMFSFJ durften "die bislang erlangten Rohdaten und deren Auswertungen" nicht weiter verwendet werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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Markus Witt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BMFSFJ hat mit dem Bundesdatensch…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Markus Witt
Betreff
Verwendung der Daten zur Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" [#300954]
Datum
23. Februar 2024 06:06
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BMFSFJ hat mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zur Verwendung der Daten der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" am 11.07.2023 einen Vergleich geschlossen, welcher durch Klagerücknahme durch das BMFSFJ am 09.08.2023 in Kraft trat. Bis dahin waren aufgrund des Bescheids des Bundesdatenschutzbeauftragten sämtliche Arbeiten an der Studie untersagt. Dr. Büttner bestätigte in der Anhörung des Familienausschusses am 18.10.2023 allerdings, dass bereits im Juni 2022 mit den Fertigstellungsarbeiten der Studie unter Einbeziehung von Frau Prof. Walper und dem Deutschen Jugendinstitut begonnen wurde. War dem BMFSFJ bekannt, dass die Wissenschaftler bereits zu diesem Zeitpunkt weiterarbeiteten und damit gegen den Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten verstießen? Zu welchem Zeitpunkt hat das BMFSFJ mit welchen Inhalten bzw. Weisungen seit Juni 2022 mit den Wissenschaftlern im Austausch gestanden? Mit welchen Daten wurde die Fertigstellung der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" vorgenommen? Gemäß Vergleich zwischen dem BfDI und BMFSFJ durften "die bislang erlangten Rohdaten und deren Auswertungen" nicht weiter verwendet werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Witt Anfragenr: 300954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300954/ Postanschrift Markus Witt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Witt

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Witt, mit Ihrer E-Mail vom 23. Februar 2024 beantragen Sie über die Plattform fragdenstaat.de…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Verwendung der Daten zur Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" [#300954]
Datum
19. März 2024 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Witt, mit Ihrer E-Mail vom 23. Februar 2024 beantragen Sie über die Plattform fragdenstaat.de auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Herausgabe amtlicher Informationen zum folgenden Sachverhalt/Fragen: "Das BMFSFJ hat mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zur Verwendung der Daten der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" am 11.07.2023 einen Vergleich geschlossen, welcher durch Klagerücknahme durch das BMFSFJ am 09.08.2023 in Kraft trat. Bis dahin waren aufgrund des Bescheids des Bundesdatenschutzbeauftragten sämtliche Arbeiten an der Studie untersagt. Dr. Büttner bestätigte in der Anhörung des Familienausschusses am 18.10.2023 allerdings, dass bereits im Juni 2022 mit den Fertigstellungsarbeiten der Studie unter Einbeziehung von Frau Prof. Walper und dem Deutschen Jugendinstitut begonnen wurde. 1. War dem BMFSFJ bekannt, dass die Wissenschaftler bereits zu diesem Zeitpunkt weiterarbeiteten und damit gegen den Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten verstießen? 2. Zu welchem Zeitpunkt hat das BMFSFJ mit welchen Inhalten bzw. Weisungen seit Juni 2022 mit den Wissenschaftlern im Austausch gestanden? 3. Mit welchen Daten wurde die Fertigstellung der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" vorgenommen? Gemäß Vergleich zwischen dem BfDI und BMFSFJ durften "die bislang erlangten Rohdaten und deren Auswertungen" nicht weiter verwendet werden." Bescheid Der Antrag wird wie folgt entschieden: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ist nicht gebührenpflichtig. Begründung: I. Rechtsgrundlage für das Begehren ist § 1 Abs. 1 Satz 1 des IFG. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Gerne nehmen wir zu den aufgeworfenen Fragen zu 1. bis 3. Im Zusammenhang Stellung wie folgt: Ein "Verstoß" in dem zitierten Sinne Ihrer Anfrage ist rechtlich nicht möglich. Nach Erlass des Bescheides vom 17. Februar 2021 wies das BMFSFJ am 24. Februar 2021 Herrn Dr. Büttner und Frau Professorin Walper an, bis zur rechtlichen Klärung der Situation sämtliche Arbeiten an der Studie einzustellen. Sodann erhob das BMFSFJ am 18. März 2021 Klage gegen den Bescheid des BfDI vom 17. Februar 2021 vor dem Verwaltungsgericht Köln. Diese Klage hatte aufschiebende Wirkung, so dass die Anordnungen des BfDI nicht rechtswirksam waren. Nach den mit der neuen Legislaturperiode notwendigen Klärungen wurden am 12. Juli 2022 Herr Dr. Büttner und Frau Professorin Walper gebeten, die Arbeiten fortzusetzen. Die Wiederaufnahme der Arbeiten war damit bekannt. Zudem tauschte sich das BMFSFJ mit Herrn Dr. Büttner und Frau Professorin Walper in diesem Zusammenhang über die erforderlichen Schritten zur Veröffentlichung der Publikation aus. Der Vergleich vom 11. Juli 2023 beendete das verwaltungsgerichtliche Verfahren zwischen BMFSFJ und BfDI und sah vor, dass die finale Fassung der Studie veröffentlicht wird. Das ist geschehen. Die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ ist unter https://projekt-petra.de/de/studie-kindeswohl-und-umgangsrecht einsehbar und kann kostenlos herunter geladen werden. Eine weitergehende Verwendung der personenbezogenen Rohdaten und deren Auswertungen im Sinne des Vergleichs wird nicht erfolgen. Das BMFSFJ kann Details zu der Erhebung und zu den Befunden der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ – Wohlergehen von Kindern in Trennungsfamilien nicht herausgeben. Gerne möchten wir daher für die von Ihnen gewünschten weitergehenden Informationen an Herrn Dr. Büttner und Frau Prof. Walper verweisen. II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen