Sehr geehrter Herr Witt,
mit Ihrer E-Mail vom 23. Februar 2024 beantragen Sie über die Plattform
fragdenstaat.de auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Herausgabe amtlicher Informationen zum folgenden Sachverhalt/Fragen:
"Das BMFSFJ hat mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zur Verwendung der Daten der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" am 11.07.2023 einen Vergleich geschlossen, welcher durch Klagerücknahme durch das BMFSFJ am 09.08.2023 in Kraft trat. Bis dahin waren aufgrund des Bescheids des Bundesdatenschutzbeauftragten sämtliche Arbeiten an der Studie untersagt.
Dr. Büttner bestätigte in der Anhörung des Familienausschusses am 18.10.2023 allerdings, dass bereits im Juni 2022 mit den Fertigstellungsarbeiten der Studie unter Einbeziehung von Frau Prof. Walper und dem Deutschen Jugendinstitut begonnen wurde.
1. War dem BMFSFJ bekannt, dass die Wissenschaftler bereits zu diesem Zeitpunkt weiterarbeiteten und damit gegen den Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten verstießen?
2. Zu welchem Zeitpunkt hat das BMFSFJ mit welchen Inhalten bzw. Weisungen seit Juni 2022 mit den Wissenschaftlern im Austausch gestanden?
3. Mit welchen Daten wurde die Fertigstellung der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" vorgenommen? Gemäß Vergleich zwischen dem BfDI und BMFSFJ durften "die bislang erlangten Rohdaten und deren Auswertungen" nicht weiter verwendet werden."
Bescheid
Der Antrag wird wie folgt entschieden:
1. Dem Antrag wird stattgegeben.
2. Der Bescheid ist nicht gebührenpflichtig.
Begründung:
I.
Rechtsgrundlage für das Begehren ist § 1 Abs. 1 Satz 1 des IFG. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Gerne nehmen wir zu den aufgeworfenen Fragen zu 1. bis 3. Im Zusammenhang Stellung wie folgt:
Ein "Verstoß" in dem zitierten Sinne Ihrer Anfrage ist rechtlich nicht möglich. Nach Erlass des Bescheides vom 17. Februar 2021 wies das BMFSFJ am 24. Februar 2021 Herrn Dr. Büttner und Frau Professorin Walper an, bis zur rechtlichen Klärung der Situation sämtliche Arbeiten an der Studie einzustellen. Sodann erhob das BMFSFJ am 18. März 2021 Klage gegen den Bescheid des BfDI vom 17. Februar 2021 vor dem Verwaltungsgericht Köln. Diese Klage hatte aufschiebende Wirkung, so dass die Anordnungen des BfDI nicht rechtswirksam waren. Nach den mit der neuen Legislaturperiode notwendigen Klärungen wurden am 12. Juli 2022 Herr Dr. Büttner und Frau Professorin Walper gebeten, die Arbeiten fortzusetzen. Die Wiederaufnahme der Arbeiten war damit bekannt. Zudem tauschte sich das BMFSFJ mit Herrn Dr. Büttner und Frau Professorin Walper in diesem Zusammenhang über die erforderlichen Schritten zur Veröffentlichung der Publikation aus.
Der Vergleich vom 11. Juli 2023 beendete das verwaltungsgerichtliche Verfahren zwischen BMFSFJ und BfDI und sah vor, dass die finale Fassung der Studie veröffentlicht wird. Das ist geschehen. Die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ ist unter
https://projekt-petra.de/de/studie-kindeswohl-und-umgangsrecht einsehbar und kann kostenlos herunter geladen werden.
Eine weitergehende Verwendung der personenbezogenen Rohdaten und deren Auswertungen im Sinne des Vergleichs wird nicht erfolgen. Das BMFSFJ kann Details zu der Erhebung und zu den Befunden der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ – Wohlergehen von Kindern in Trennungsfamilien nicht herausgeben. Gerne möchten wir daher für die von Ihnen gewünschten weitergehenden Informationen an Herrn Dr. Büttner und Frau Prof. Walper verweisen.
II.
Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen