Verwendung der EEG Umlage

seit vielen Jahren wurde eine EEG Umlage erhoben. Welche Summe wurde dabei eingenommen? Wofür wurden diese Gelder ausgegeben?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. September 2022
  • Frist
    22. Oktober 2022
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Jens Ziller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: seit vielen Jahre…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Jens Ziller
Betreff
Verwendung der EEG Umlage [#259380]
Datum
20. September 2022 14:34
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit vielen Jahren wurde eine EEG Umlage erhoben. Welche Summe wurde dabei eingenommen? Wofür wurden diese Gelder ausgegeben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Ziller Anfragenr: 259380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259380/ Postanschrift Jens Ziller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Ziller

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Bundesministerium der Finanzen
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes Die Anfrage wurde abgelehnt, weil kein Anspruch auf In…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
Datum
19. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Anfrage wurde abgelehnt, weil kein Anspruch auf Informationsbeschaffung bestünde. "Eine inhaltliche Auswertung und Aufbereitung von bei einer Behörde vorhandenen amtlichen Informationen nach den Wünschen bzw. Vorgaben des Antragstellers stellt eine Informationsbeschaffung dar, die nach dem IFG nicht geschuldet ist." Es sind Links angeführt über die Informationen abgerufen werden können.