Verwendung der Luca-App

Anfrage an: Landratsamt Esslingen

Ich würde gerne wissen, warum im Landkreis Esslingen auf die Luca-App gesetzt wird, obwohl sowohl IT- als auch Datenschutzexperten von einer Verwendung dieser Lösung abraten (Siehe Stellungnahme des Chaos Computer Clubs).
Problematisch ist zum Beispiel die zentrale Speicherung der Daten, anstelle eines datensparsamen Modells der dezentralen Datenspeicherung wie sie zum Beispiel bei der Corona-Warnapp zum Einsatz kommt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2021
  • Frist
    30. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne wissen, …
An Landratsamt Esslingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung der Luca-App [#221208]
Datum
28. Mai 2021 08:14
An
Landratsamt Esslingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne wissen, warum im Landkreis Esslingen auf die Luca-App gesetzt wird, obwohl sowohl IT- als auch Datenschutzexperten von einer Verwendung dieser Lösung abraten (Siehe Stellungnahme des Chaos Computer Clubs). Problematisch ist zum Beispiel die zentrale Speicherung der Daten, anstelle eines datensparsamen Modells der dezentralen Datenspeicherung wie sie zum Beispiel bei der Corona-Warnapp zum Einsatz kommt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221208/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Esslingen
Sehr Antragsteller/in die Luca-App wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration für eine fläche…
Von
Landratsamt Esslingen
Betreff
WG: Verwendung der Luca-App [#221208]
Datum
1. Juni 2021 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Luca-App wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration für eine flächendeckende und möglichst einheitliche Lösung zur Kontaktdatenerfassung empfohlen. Der Landesdatenschützer Herr Brink hat dem Land eine mehrseitige Stellungnahme zukommen lassen. Erst danach wurde die Entscheidung des Ministeriums getroffen. Bei der Kontaktdatenübermittlung spielt es eine große Rolle, wie diese Daten gesammelt und bei Bedarf übermittelt werden. Für die Corona-Warnapp ist keine Anbindung an die Gesundheitsämter vorgesehen. Deshalb ist sie für die Zwecke der Übermittlung von Kontaktdaten bei Auftreten eines positiven COVID-Falles beispielsweise in einem Betrieb an die Gesundheitsämter unbrauchbar. Die Luca-App fördert die allgemeine Zuverlässigkeit der Daten, die durch deren Benutzer eingegeben werden. So war es sehr oft der Fall, dass bei den Betreibern (z.B. Gaststätten) Zettel ausgefüllt wurden, die nicht korrekt ausgefüllt oder unlesbar waren. Zusätzlich kam hinzu, dass der Betrieb vorrübergehend die Daten des Kunden besaß. Manche legten auch Listen aus, was nicht den Datenschutzbestimmungen entspricht. Mithilfe der Luca-App kann die Fehlerquote der gegebenen Kontaktdaten durch den Kunden deutlich verringert und zusätzlich gewährleistet werden, dass der Betrieb diese heiklen Daten nicht einsehen kann. Neben dieser Vorteile gibt es für das Gesundheitsamt auch die Möglichkeit präzisere Daten anzufordern. So können nur bestimmte Bereiche innerhalb eines Betriebs, Zeiträume oder Zeitüberschreitungen mit Infizierten angefordert werden. Dies verringert allgemein die Menge an Daten die das Gesundheitsamt auswerten muss. Es kann dadurch verhindert werden, dass nicht notwendige Kontaktdaten unnötiger Weise freigegeben werden. Wie effektiv die Luca-App im Endeffekt sein wird, hängt von sowohl von den Nutzern als auch den Betrieben ab, dass es eine deutliche Verbesserung gegenüber den händisch ausgefüllten Zetteln ist, steht jedoch außer Frage. Mit freundlichen Grüßen